<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Michael Pfitzmann, Autor bei amendos gmbh</title>
	<atom:link href="https://www.amendos.de/author/mpfitzmann/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.amendos.de/author/mpfitzmann/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 23 Apr 2026 11:00:05 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9.4</generator>

<image>
	<url>https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2021/02/cropped-Symbol_Amendos_HQ_weisses_A-1-e1612369711166-32x32.png</url>
	<title>Michael Pfitzmann, Autor bei amendos gmbh</title>
	<link>https://www.amendos.de/author/mpfitzmann/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>NIS2-Leitfaden: In welchen Schritten sich Unternehmen jetzt vorbereiten müssen</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/nis2-leitfaden-in-vier-schritten-vorbereiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Apr 2026 10:33:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=18061</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-leitfaden-in-vier-schritten-vorbereiten/">NIS2-Leitfaden: In welchen Schritten sich Unternehmen jetzt vorbereiten müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Seit dem 6. Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) &ndash; ohne &Uuml;bergangsfrist, ohne Schonfrist, ohne Aufschub. Rund 29.500 Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren sind betroffen und sollten NIS2-konform aufgestellt sein, darunter Energie, Produktion, Logistik, Chemie und Abfall. Doch die Realit&auml;t sieht anders aus: Zum Registrierungsstichtag am 6. M&auml;rz 2026 hatten sich lediglich rund 11.500 von gesch&auml;tzten 29.850 betroffenen Unternehmen beim BSI-Portal registriert &ndash; das entspricht einer Quote von gerade einmal 38,5 Prozent. Zwei Wochen vor Fristablauf (06.03.2026) waren es sogar erst 4.856 Einrichtungen. Dieser Leitfaden erkl&auml;rt, warum so viele Unternehmen noch immer nicht registriert sind, wer tats&auml;chlich betroffen ist &ndash; und in welchen konkreten Schritten sich Unternehmen jetzt systematisch vorbereiten sollten.</strong></p>
<h3><strong>Der alarmierende Stand der BSI-Registrierungen: Unwissenheit als gr&ouml;&szlig;tes Risiko</strong></h3>
<p>Das Bild, das sich nach Ablauf der Registrierungsfrist ergibt, ist alarmierend. Das Bundesamt f&uuml;r Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat in den letzten Wochen mehrfach &ouml;ffentlich betont, dass die Zahl der eingegangenen Registrierungen deutlich hinter den Erwartungen zur&uuml;ckbleibt.</p>
<p>Daf&uuml;r gibt es mehrere Ursachen. Da nicht aktiv auf Unternehmen zugegangen wird, wissen viele schlicht nicht, dass sie betroffen sind. Die NIS-2-Richtlinie erfasst Organisationen ab 50 Besch&auml;ftigten oder mit mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz in 18 verschiedenen Sektoren. Das BSI nimmt keine automatische Pr&uuml;fung vor &ndash; jede Organisation muss selbst kl&auml;ren, ob sie dazugeh&ouml;rt. Zweitens schrecken die weitreichenden Folgepflichten viele Unternehmen ab: Es geht nicht nur um eine einmalige Registrierung, sondern um laufende Meldepflichten und weitere <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a>-Vorgaben. Das Bewusstsein f&uuml;r m&ouml;gliche hohe Strafzahlungen und eben die pers&ouml;nliche Haftung der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung bei verpasster Unternehmensregistrierung scheint nicht vorhanden zu sein.</p>
<p>Ein weiterer Grund ist der massiv erweiterte Anwendungsbereich. Betroffen sind nicht mehr nur klassische kritische Infrastrukturen (KRITIS), sondern ein breites Spektrum an Sektoren und T&auml;tigkeiten. Dadurch kommt man eventuell nicht auf die Idee, zur kritischen Infrastruktur zu geh&ouml;ren. Die Gesetzesbegr&uuml;ndung geht von rund 30.000 betroffenen Unternehmen aus &ndash; tats&auml;chlich d&uuml;rfte die Zahl deutlich h&ouml;her liegen.</p>
<h3><strong>Pl&ouml;tzlich betroffen: drohen unmittelbare Strafen?</strong></h3>
<p>Besonders t&uuml;ckisch: Die Betroffenheit ergibt sich oft nicht aus dem unmittelbaren T&auml;tigkeitsfeld. Wer etwa anderen Konzerngesellschaften IT-Anwendungen wie Confluence oder Microsoft bereitstellt, gilt bereits als Anbieter von Managed Services. Wer einen eigenen Online-Shop betreibt und auch Dritten erlaubt, dar&uuml;ber Waren zu vertreiben, gilt als Betreiber eines Online-Marktplatzes im Sinne von NIS2. In beiden F&auml;llen werden Mitarbeiter und Ums&auml;tze verbundener Unternehmen dabei f&uuml;r die NIS2-Betroffenheit in der Regel mitgez&auml;hlt.</p>
<p>Dass das BSI nach Fristablauf nicht sofort mit Sanktionen vorgeht, ist zwar eine vor&uuml;bergehend beruhigende Nachricht &ndash; sie ist jedoch keine Einladung zum Abwarten. Das BSI hat nach Ablauf der Registrierungsfrist angek&uuml;ndigt, nicht registrierte Unternehmen aktiv zu identifizieren. Die Beh&ouml;rde kann betroffene Einrichtungen zur Registrierung auffordern und bei Nichtbefolgung Bu&szlig;gelder verh&auml;ngen.</p>
<p>Nachfolgend wird in 4 Schritten dargestellt, wie eine NIS2-Betroffenheit identifiziert werden kann und was im Anschluss umzusetzen ist.</p>
<div id="attachment_18064" style="width: 914px" class="wp-caption alignnone"><img fetchpriority="high" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-18064" class="wp-image-18064 size-full" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-22-um-12.20.17.png" alt="NIS2 konform in 4 Schritten" width="904" height="422" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-22-um-12.20.17.png 904w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-22-um-12.20.17-300x140.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/04/Bildschirmfoto-2026-04-22-um-12.20.17-768x359.png 768w" sizes="(max-width: 904px) 100vw, 904px"><p id="caption-attachment-18064" class="wp-caption-text">Abbildung 1: NIS2 konform in 4 Schritten</p></div>
<h3><strong>Schritt 1: Betroffenheit pr&uuml;fen und intern kl&auml;ren</strong></h3>
<p>Der erste und wichtigste Schritt f&uuml;r jedes Unternehmen ist die Beantwortung der Frage: <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">&bdquo;Fallen wir unter das Gesetz?&rdquo;</a> Diese Selbstpr&uuml;fung ist keine K&uuml;r, sondern gesetzliche Pflicht &ndash; und sie muss gr&uuml;ndlich erfolgen.</p>
<p>NIS2 gilt f&uuml;r Unternehmen ab 250 Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Umsatz in 11 wesentlichen Sektoren sowie ab 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Umsatz in 7 weiteren wichtigen Sektoren. Die 18 Sektoren und Schwellenwerte sind komplex, und die Abgrenzung zwischen wichtigen und besonders wichtigen Einrichtungen ist nicht trivial. Deshalb empfiehlt es sich, die <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html">Betroffenheitspr&uuml;fung auf der BSI-Website</a> zu nutzen und im Zweifel rechtliche Beratung hinzuzuziehen.</p>
<p>Besondere Aufmerksamkeit verdient die sogenannte mittelbare Betroffenheit: Auch Dienstleister und Zulieferer kritischer Infrastrukturen k&ouml;nnen als NIS2-reguliert eingestuft werden, selbst wenn sie nicht unmittelbar in einem KRITIS-Sektor t&auml;tig sind. Unternehmen sollten daher auch pr&uuml;fen, ob ihre Kunden oder Auftraggeber selbst NIS2-pflichtig sind und entsprechende Anforderungen an sie weitergeben.</p>
<p>F&uuml;r die interne Kl&auml;rung empfiehlt sich ein strukturierter Workshop auf Leitungsebene, bei dem Sektor, Unternehmensgr&ouml;&szlig;e und Rolle in der Lieferkette gemeinsam bewertet werden. Ein solcher Workshop sollte durch die zust&auml;ndige Stelle im Unternehmen angesto&szlig;en werden, wie etwa der Compliance Abteilung. Das Ergebnis sollte schriftlich dokumentiert werden &ndash; denn im Falle einer sp&auml;teren BSI-Pr&uuml;fung muss diese Selbsteinsch&auml;tzung l&uuml;ckenlos nachvollzogen werden k&ouml;nnen.</p>
<h3><strong>Schritt 2: BSI-Registrierung durchf&uuml;hren &ndash; der Einstieg in die Compliance</strong></h3>
<p>Wer festgestellt hat, dass sein Unternehmen unter NIS2 f&auml;llt, muss sich unverz&uuml;glich beim BSI registrieren. Das BSI stellt seit dem 6. Januar 2026 ein neu entwickeltes <a href="https://portal.bsi.bund.de/">Portal</a> bereit, das unter anderem auch als zentrale Meldestelle f&uuml;r erhebliche Sicherheitsvorf&auml;lle dient. Die Registrierung f&uuml;r NIS-2-Meldungen erfolgt zweistufig.</p>
<p>Technisch l&auml;uft die NIS2-Registrierung &uuml;ber ein ELSTER-Organisationszertifikat ab, mit dem man sich gegen&uuml;ber &bdquo;Mein Unternehmenskonto&rdquo; (MUK) authentifiziert. Dieses Zertifikat dient als digitaler Identit&auml;tsnachweis des Unternehmens, die damit verkn&uuml;pften Stammdaten werden sp&auml;ter ins BSI-Portal &uuml;bernommen. Viele Unternehmen besitzen bereits ein ELSTER-Organisationszertifikat aus Steuer- oder Verwaltungsprozessen &ndash; in diesen F&auml;llen ist kein neues Zertifikat erforderlich.</p>
<p>F&uuml;r die Registrierung im BSI-Portal werden unter anderem Unternehmensgr&ouml;&szlig;e und Rechtsform, eine NIS2-Kontaktstelle sowie die Zuordnung zu Sektor und zust&auml;ndiger Bundesbeh&ouml;rde abgefragt. Alle Angaben sind aktuell zu halten und sp&auml;testens zwei Wochen nach &Auml;nderungen im Portal zu aktualisieren.</p>
<p>Wichtig: Die Registrierung ist kein Abschluss, sondern ein Anfang. Sie ist die Grundlage daf&uuml;r, dass das BSI das Unternehmen als NIS2-regulierte Einrichtung f&uuml;hrt und dass Vorf&auml;lle gemeldet werden k&ouml;nnen. Danach kann den weiteren Pflichten aus dem BSI-Gesetz (BSIG) nachgekommen werden.</p>
<h3><strong>Schritt 3: Technische und organisatorische Ma&szlig;nahmen umsetzen</strong></h3>
<p>Nach der Registrierung beginnt die eigentliche inhaltliche Arbeit: die Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsma&szlig;nahmen. Da das Gesetz keine &Uuml;bergangsfristen f&uuml;r die <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">technischen und organisatorischen Ma&szlig;nahmen</a> nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bsig_2025/__30.html">&sect; 30 BSIG</a> vorsieht, m&uuml;ssen diese bereits seit dem 6. Dezember 2025 implementiert sein. Diese Ma&szlig;nahmen gleichen denen aus Artikel 21 der NIS2-Richtlinie. Ein zu langes Abwarten kann bereits als Organisationsverschulden gewertet und mit Strafgeb&uuml;hren sanktioniert werden.</p>
<p>NIS2 fordert im Kern ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS). Wer ISO 27001 bereits umsetzt, deckt erfahrungsgem&auml;&szlig; 70 bis 80 Prozent der Anforderungen ab. Wer noch kein ISMS hat, sollte jetzt unverz&uuml;glich mit dem Aufbau beginnen.</p>
<p>Besonderes Augenmerk verdient die <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-auswirkungen-auf-die-lieferkette/">Lieferkettensicherheit</a>: Unternehmen m&uuml;ssen die Cybersicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister aktiv managen und vertraglich absichern. Das betrifft auch Unternehmen, die selbst nicht unter NIS2 fallen, aber als Zulieferer regulierter Einrichtungen arbeiten &ndash; ein indirekter Betroffenenkreis, der die 29.500 Einrichtungen noch deutlich &uuml;bersteigt.</p>
<h3><strong>Schritt 4: Meldeprozesse und Governance etablieren</strong></h3>
<p>Ein oft untersch&auml;tzter Baustein der NIS2-Compliance sind die <strong>Meldepflichten</strong> und die Governance-Anforderungen. Die Pflicht, erhebliche Sicherheitsvorf&auml;lle unverz&uuml;glich zu melden, gilt seit dem 6. Dezember 2025 &ndash; unabh&auml;ngig vom Stand der Registrierung. Unternehmen d&uuml;rfen nicht abwarten, bis das BSI-Portal verf&uuml;gbar oder die Registrierung abgeschlossen ist.</p>
<p>Der <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Infopakete/NIS-2-Meldepflicht/NIS-2-Meldepflicht_node.html#doc1138522bodyText2">Meldeprozess</a> folgt einem festen Dreistufenmodell: Eine Fr&uuml;hwarnung innerhalb von 24 Stunden, eine Detailmeldung innerhalb von 72 Stunden und ein Abschlussbericht innerhalb eines Monats &ndash; diese Maximalfristen sind verbindlich einzuhalten. Wer keinen dokumentierten Incident-Response-Plan hat, wird diese Fristen im Ernstfall nicht einhalten k&ouml;nnen. Hier empfiehlt sich auch die Etablierung eines Security Event &amp; Incident Management Systems (SIEM).</p>
<p>Auf Leitungsebene gelten besondere Pflichten: Leitungsorgane m&uuml;ssen NIS2-spezifische <strong>Schulungen</strong> absolvieren, die selbstverst&auml;ndlich &uuml;ber ein Schulungskonzept erst erarbeitet werden m&uuml;ssen. Zus&auml;tzlich sind Schulungsangebote f&uuml;r alle Mitarbeitenden Pflicht &ndash; nicht als einmalige Veranstaltung, sondern als kontinuierliches Programm, welches nat&uuml;rlich auch dokumentiert werden muss. Die Pflicht zur Teilnahme an Schulungen und die pers&ouml;nliche Haftung f&uuml;r die &Uuml;berwachung der <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a>ma&szlig;nahmen nach &sect; 38 BSIG gilt seit dem 6. Dezember 2025.</p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Die niedrige Registrierungsquote von gerade einmal 38,5 Prozent zum Stichtag ist ein deutliches Warnsignal: Ein Gro&szlig;teil der betroffenen Unternehmen in Deutschland hat NIS2 entweder falsch eingesch&auml;tzt oder schlicht nicht auf dem Radar. Die Unwissenheit sch&uuml;tzt dabei nicht vor Konsequenzen.</p>
<p>Viele Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer wissen bis heute nicht, ob ihr Unternehmen betroffen ist &ndash; und riskieren damit nicht nur Bu&szlig;gelder, sondern auch die pers&ouml;nliche Haftung nach &sect; 38 BSIG. Wer die Registrierungsfrist verpasst hat, sollte diese sofort nachholen &ndash; das BSI-Portal ist weiterhin ge&ouml;ffnet, und eine versp&auml;tete Registrierung zeigt zumindest guten Willen.</p>
<p>Die eigentliche Botschaft von NIS2 ist jedoch eine grundlegendere: Cybersicherheit ist kein IT-Thema, sondern Chefsache. Unternehmen, die jetzt strukturiert vorgehen &ndash; Betroffenheit pr&uuml;fen, sich registrieren, ein ISMS aufbauen, Meldeprozesse etablieren, Resilienz aufbauen &ndash; sch&uuml;tzen nicht nur sich selbst vor Bu&szlig;geldern und Haftungsrisiken, sondern auch ihre Gesch&auml;ftsbeziehungen und ihre Reputation. Denn der Druck zur Compliance kommt nicht nur vom BSI, sondern zunehmend auch aus der Lieferkette selbst: Wer keine NIS2-Konformit&auml;t nachweisen kann, riskiert den Verlust wichtiger Gesch&auml;ftspartner.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-leitfaden-in-vier-schritten-vorbereiten/">NIS2-Leitfaden: In welchen Schritten sich Unternehmen jetzt vorbereiten müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ausschreibung von IT-Hardware: Fehler vermeiden und bessere Ergebnisse erzielen</title>
		<link>https://www.amendos.de/ausschreibung/ausschreibung-von-it-hardware-fehler-vermeiden-und-bessere-ergebnisse-erzielen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 09:21:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Ausschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Einkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=17884</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/ausschreibung/ausschreibung-von-it-hardware-fehler-vermeiden-und-bessere-ergebnisse-erzielen/">Ausschreibung von IT-Hardware: Fehler vermeiden und bessere Ergebnisse erzielen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Eine Ausschreibung von IT-Hardware f&uuml;r ein Unternehmen bzw. den &ouml;ffentlichen Sektor durchzuf&uuml;hren, klingt zun&auml;chst simpel: Man braucht Laptops, Monitore, Smartboards oder Server &ndash; also schreibt man aus, vergleicht Preise und bestellt. In der Realit&auml;t und insbesondere im &ouml;ffentlichen Sektor ist die Sache h&auml;ufig komplexer. Ausschreibungsunterlagen m&uuml;ssen einerseits glasklar beschreiben, was ben&ouml;tigt wird, andererseits (im &ouml;ffentlichen Sektor) produktneutral bleiben und d&uuml;rfen den Wettbewerb nicht unzul&auml;ssig einschr&auml;nken. Nur so l&auml;sst sich wirtschaftlich einkaufen. Gleichzeitig sollen sie so pr&auml;zise sein, dass m&ouml;glichst wenige Bieterfragen entstehen &ndash; denn jede R&uuml;ckfrage kostet Zeit, erh&ouml;ht den Koordinationsaufwand und kann im schlechtesten Fall zu Fristverl&auml;ngerungen und im &ouml;ffentlichen Sektor zu R&uuml;gen oder einer Aufhebung des Verfahrens f&uuml;hren. Dieser Artikel beleuchtet typische Schwierigkeiten bei der Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen und zeigt praxisnahe Wege, wie Leistungsbeschreibungen und Vergabeunterlagen so aufgebaut werden k&ouml;nnen, dass sie klar, marktoffen, nachfragearm sind und wirtschaftliche Preise sicherstellen.</strong></p>
<p>Gerade bei <a href="https://bidfix.ai/reports/it-hardware-2025">IT-Hardware</a> ist die Gefahr hoch: Schnelllebige Produktzyklen, unterschiedliche Konfigurationslogiken, Kompatibilit&auml;tsfragen, Lieferkettenrisiken und heterogene Bestandslandschaften treffen insbesondere im &ouml;ffentlichen Sektor auf ein Regelwerk, das Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherstellen soll.</p>
<p><img decoding="async" class="wp-image-17900 size-full" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-03-04-um-13.38.43.png" alt="Worauf kommt es an?" width="706" height="315" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-03-04-um-13.38.43.png 706w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/03/Bildschirmfoto-2026-03-04-um-13.38.43-300x134.png 300w" sizes="(max-width: 706px) 100vw, 706px"><br>
Abbildung 1: Worauf kommt es an?</p>
<h3><strong>Der Kernkonflikt: Pr&auml;zise Bedarfslage versus produktneutrale Ausschreibung</strong></h3>
<p>Die wichtigste Herausforderung l&auml;sst sich in einem Satz zusammenfassen: Je genauer die Anforderungen, desto gr&ouml;&szlig;er das Risiko einer indirekten Produktfestlegung &ndash; je offener die Formulierung, desto gr&ouml;&szlig;er das Risiko von Missverst&auml;ndnissen und Bieterfragen. Dies gilt nicht nur f&uuml;r den &ouml;ffentlichen Sektor, sondern auch f&uuml;r private Unternehmen: Die Festlegung auf ein konkretes Produkt schafft weniger Konkurrenz und damit schlechtere Einkaufspreise.</p>
<p>Bei Hardware zeigt sich das besonders deutlich. Ein konkreter Akku-Wert, ein spezieller Port-Mix oder eine bestimmte Docking-Station kann faktisch nur von wenigen Modellen erf&uuml;llt werden. Andererseits f&uuml;hren schwammige Vorgaben (&bdquo;aktueller Business-Laptop&ldquo;) zu Interpretationsspielr&auml;umen, die zu nicht vergleichbaren Angeboten f&uuml;hren. Und wenn am Ende Angebote eingehen, die formal passen, aber im Betrieb nicht funktionieren (Treiber, Management-Tools, Kompatibilit&auml;t), ist die Beschaffungsstelle in der Zwickm&uuml;hle.</p>
<p>Die Kunst der Unterlagen liegt deshalb darin, Anforderungen auf Funktion, Leistung und Einsatzszenario zu beziehen &ndash; und nicht auf ein konkretes Modell. Das bedeutet: weg von &bdquo;genau dieses Ger&auml;t&ldquo;, hin zu &bdquo;diese Leistungsf&auml;higkeit im definierten Umfeld&ldquo;.</p>
<h3><strong>Bedarf und Einsatzszenario sauber beschreiben &ndash; bevor man technische Werte festlegt</strong></h3>
<p>Viele Ausschreibungsverfahren erzeugen Nachfragen, weil der Bedarf nur als Liste technischer Mindestwerte formuliert ist, ohne den Kontext zu erkl&auml;ren. Dabei reduziert eine gute Beschreibung der Ausgangslage R&uuml;ckfragen erheblich, weil Anbieter verstehen, wof&uuml;r die Hardware gedacht ist und welche Anforderungen zwingend sind.</p>
<p>Praktisch bedeutet das die Beschreibung von folgenden Punkten:</p>
<ul>
<li><strong>Nutzungsprofile</strong><br>
z.B. Office/Standard, Power-User, Mobile/Field-Work, Entwickler, Grafik/CAD, Schulungsr&auml;ume</li>
<li><strong>Betriebsmodell</strong><br>
z.B. zentraler Rollout, Auto-Pilot/Imaging, Ger&auml;teverwaltung via Mobile Device-Management/Endpoint-Management, On-Prem/Cloud-Anbindung</li>
<li><strong>Bestandsumgebung</strong><br>
z.B. vorhandene Docking-Stations/Monitore, Peripherie, Zertifikate, Smartcards, WLAN-Standards</li>
<li><strong>Mengenger&uuml;st und Laufzeit</strong><br>
z.B. Abrufmengen, Rahmenvertrag, Erweiterungsoptionen</li>
<li><strong>Service- und Austauschlogik</strong><br>
z.B. Vor-Ort-Service, Next-Business-Day, Bring-In, Ersatzteilverf&uuml;gbarkeit, Ersatzger&auml;tepool</li>
</ul>
<p>Wenn diese Punkte klar sind, lassen sich technische Anforderungen gezielter und marktgerechter formulieren &ndash; und die Zahl der &bdquo;Bitte pr&auml;zisieren Sie&hellip;&ldquo;-Fragen der Bieter sinkt sp&uuml;rbar.</p>
<h3><strong>Produktneutral, aber eindeutig: Leistungsbeschreibung ohne versteckte Markenbindung</strong></h3>
<p>Produktneutralit&auml;t hei&szlig;t nicht, dass man keine Anforderungen stellen darf &ndash; sondern dass Anforderungen sachlich gerechtfertigt und wettbewerbsoffen sind.</p>
<p>Bei Hardware sollten beispielsweise die folgenden Punkte vermieden werden:</p>
<ul>
<li>Markentypische Begriffe (&bdquo;MagSafe&ldquo;, &bdquo;ThinkPad-Dock&ldquo;, &bdquo;iGPU-Feature X&ldquo;) ohne funktionales Pendant</li>
<li>Zu enge Grenzwerte (z. B. &bdquo;genau 1,35 kg&ldquo;, &bdquo;genau 16:10 und 2560&times;1600&ldquo;, &bdquo;genau Portkombination A+B+C&ldquo;)</li>
<li>Anforderungslisten ohne Priorisierung (alles &bdquo;MUSS&ldquo;)</li>
</ul>
<p>Solche Vorgaben wirken oft wie ein verdeckter Modellfilter und f&uuml;hren zum Ausschluss vieler Angebote sowie einer Erh&ouml;hung des Aufhebungsrisikos.</p>
<p>Hier ist es besser, funktional zu beschreiben.</p>
<p>Statt &bdquo;USB-C Dock Modell XYZ&ldquo; besser: &bdquo;Dockingl&ouml;sung, die Stromversorgung, Daten&uuml;bertragung und Bildausgabe &uuml;ber eine kabelgebundene Verbindung erm&ouml;glicht; kompatibel mit den angebotenen Endger&auml;ten; unterst&uuml;tzt mindestens zwei externe Displays im definierten Aufl&ouml;sungs-/Hz-Bereich.&ldquo;</p>
<p>Wenn eine Nennung eines Fabrikats ausnahmsweise unvermeidbar ist (z. B. wegen vorhandener Infrastruktur), geh&ouml;rt in die Unterlagen eine klare Gleichwertigkeitsregel. Das reduziert R&uuml;ckfragen und sch&uuml;tzt im &ouml;ffentlichen Sektor vor R&uuml;gen, weil Bieter nachvollziehen k&ouml;nnen, wie Gleichwertigkeit bewertet wird.</p>
<h3><strong>Mindestanforderungen, Soll-Kriterien und Ausschlusslogik: Weniger ist oft mehr</strong></h3>
<p>Ein typischer Grund f&uuml;r Bieterfragen sind &uuml;berladene Muss-Kataloge. Je mehr Muss-Kriterien, desto mehr Interpretationsbedarf entsteht (&bdquo;z&auml;hlt das auch?&ldquo;, &bdquo;wie wird gemessen?&ldquo;, &bdquo;welcher Nachweis?&ldquo;).</p>
<p>Hier sind einige Empfehlungen f&uuml;r eine robuste Anforderungsstruktur:</p>
<ul>
<li>MUSS-Kriterien nur f&uuml;r wirklich betriebsnotwendige Punkte (z. B. Security-Funktionen, Management-F&auml;higkeit, bestimmte Schnittstellen, Mindestleistung f&uuml;r definierte Anwendungen).</li>
<li>SOLL-Kriterien f&uuml;r Komfort, Zukunftsf&auml;higkeit und Differenzierung im Wettbewerb.</li>
<li>KANN-Kriterien f&uuml;r Add-ons oder Varianten, die separat bepreist werden.</li>
</ul>
<p>Im &ouml;ffentlichen Sektor ist eine eindeutige Ausschlusslogik zu formulieren:</p>
<ul>
<li>Wann wird ein Angebot ausgeschlossen? (nur bei Nichterf&uuml;llung von Muss-Kriterien)</li>
<li>Wie werden Soll-Kriterien bewertet? (Punkte, Gewichtungen, klare Skalen f&uuml;r die Punktevergabe)</li>
</ul>
<p>Je transparenter diese Logik ist, desto weniger R&uuml;ckfragen kommen auf und desto geringer das Risiko, dass die Wertung angreifbar wird.</p>
<h3><strong>Vergleichbarkeit herstellen: Konfigurationen, Zubeh&ouml;r, &bdquo;versteckte&ldquo; Leistungsbestandteile</strong></h3>
<p>Bei der Ausschreibung von IT-Hardware entstehen viele R&uuml;ckfragen nicht wegen CPU oder RAM, sondern wegen Randthemen, die in der Praxis entscheidend sind:</p>
<ul>
<li>Netzteile (Leistung, Anzahl, EU-Stecker, Ersatznetzteil ja/nein)</li>
<li>Tastatur-Layout (DE), Touch/Non-Touch, Stift-Support</li>
<li>Garantiebedingungen (Laufzeit, Reaktionszeit, Abwicklung)</li>
<li>Imaging/Autopilot-Bereitstellung, Treiberpakete, BIOS-Konfigurierbarkeit</li>
<li>Nachhaltigkeit/Verpackung/R&uuml;ckgabe</li>
<li>Kompatibilit&auml;t mit vorhandenen Monitoren, Docks, Zertifikaten</li>
</ul>
<p>Hier empfiehlt es sich, ein eigenes Kapitel &bdquo;Lieferumfang und Nebenleistungen&ldquo; mit klaren Vorgaben zu erstellen:</p>
<ul>
<li>&bdquo;Pro Ger&auml;t: Netzteil, mind. X m Kabel, deutsche Tastatur, Seriennummernliste, Asset-Tags nach Vorgabe, BIOS-Konfiguration gem&auml;&szlig; Profil, Dokumentation der Treiberversionen.&ldquo;</li>
<li>&bdquo;Zubeh&ouml;r in separaten Positionen&ldquo; (Dock, Monitor, Tasche, Adapter), damit Angebote vergleichbar bleiben.</li>
</ul>
<p>Je klarer der Lieferumfang, desto weniger Fragen wie etwa &bdquo;Ist Adapter XY enthalten?&ldquo; kommen auf und desto geringer die Gefahr, dass Bieter unterschiedliche Annahmen kalkulieren und Angebote am Ende nicht vergleichbar sind.</p>
<h3><strong>Zuschlagskriterien so formulieren, dass sie nicht angreifbar sind</strong></h3>
<p>Oft kommt es vor, dass Unterlagen zwar technisch sauber sind, die Zuschlagskriterien aber zu schwammig (&bdquo;Qualit&auml;t&ldquo;, &bdquo;Service&ldquo;, &bdquo;Nachhaltigkeit&ldquo;) und ohne Bewertungsmethodik aufgef&uuml;hrt sind. Das f&uuml;hrt zu R&uuml;ckfragen und erh&ouml;htem Konfliktpotenzial mit den Bietern.</p>
<p>Zuschlagskriterien m&uuml;ssen das Folgende leisten:</p>
<ul>
<li>Sie m&uuml;ssen messbar oder zumindest nachvollziehbar bewertbar sein</li>
<li>Gewichtungen m&uuml;ssen klar sein</li>
<li>Der Bewertungsma&szlig;stab muss bei Angebotsabgabe ebenfalls vorliegen</li>
<li>Gew&uuml;nschte Nachweise m&uuml;ssen benannt sein (Datenbl&auml;tter, Zertifikate, SLA-Dokumente etc.)</li>
</ul>
<p>Beispiele f&uuml;r klare Kriterien:</p>
<ul>
<li>Energieeffizienz/Umweltlabels (definierte akzeptierte Nachweise)</li>
<li>Servicelevel (Reaktionszeit, Reparaturzeit, Abwicklungskanal)</li>
<li>Lieferf&auml;higkeit (verbindliche Lieferfristen, P&ouml;nalen bei Verzug)</li>
<li>Total Cost of Ownership-Elemente (Garantieverl&auml;ngerung, Ersatzteilpreise, Standardzubeh&ouml;r)</li>
</ul>
<p>Je konkreter die Bewertungslogik, desto weniger Nachfragen kommen auf. Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass die Wertung sp&auml;ter als &bdquo;intransparent&ldquo; kritisiert wird.</p>
<h3><strong>Bieterfragen minimieren: Typische Ursachen und Gegenma&szlig;nahmen</strong></h3>
<p>Um m&ouml;glichst wenige Nachfragen zu erzeugen, lohnt es sich, die h&auml;ufigsten Ursachen zu betrachten und bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zu vermeiden.</p>
<p>H&auml;ufige Ausl&ouml;ser von R&uuml;ckfragen sind etwa:</p>
<ul>
<li>Widerspr&uuml;che zwischen Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsentwurf und Anlagen</li>
<li>Unklare Begrifflichkeiten (&bdquo;gleichwertig&ldquo;, &bdquo;kompatibel&ldquo;, &bdquo;Business-Klasse&ldquo;)</li>
<li>Fehlende Mengenger&uuml;ste oder unklare Abruflogik in Rahmenvertr&auml;gen</li>
<li>Unvollst&auml;ndige Leistungsverzeichnisse (z. B. fehlende Zubeh&ouml;rpositionen)</li>
<li>Unklare Nachweis-Forderungen (was muss konkret eingereicht werden und in welcher Form?)</li>
</ul>
<p>Gegenma&szlig;nahmen, die hier entgegenwirken:</p>
<ul>
<li><strong>Konsistenzcheck:</strong><br>
Einmal querlesen mit &bdquo;Bieterbrille&ldquo; (am besten durch eine Person, die nicht am Text mitgeschrieben hat).</li>
<li><strong>Begriffsdefinitionen:</strong><br>
Ein Glossar oder ein Abschnitt &bdquo;Definitionen und Nachweise&ldquo;.</li>
<li><strong>Beispielkonfigurationen:</strong><br>
F&uuml;r jedes Nutzungsprofil eine Beispielkonfiguration, damit klar ist, was gemeint ist.</li>
<li><strong>Preisblatt optimieren:</strong><br>
Keine Mischpositionen; klare Einheit (St&uuml;ck, Set, Jahr), klare Optionslogik.</li>
<li><strong>Abnahme- und Testkriterien:</strong><em><br>
</em>Was gilt als erf&uuml;llt? Welche Tests sind vorgesehen (z. B. Docking mit zwei Monitoren, WLAN-Roaming, Ger&auml;temanagement)?.</li>
</ul>
<h3><strong>Die h&auml;ufigsten Ursachen f&uuml;r eine Aufhebung</strong></h3>
<p>Eine Aufhebung ist selten &bdquo;Pech&ldquo;, sondern oft die Folge struktureller Probleme, die bereits beim Erstellen der Ausschreibungsunterlagen entstehen. Typische Ursachen sind:</p>
<ul>
<li>Kein wirtschaftliches Ergebnis (Budget/Marktpreis klaffen auseinander)</li>
<li>Zu geringe Konkurrenz (zu detaillierte Muss-Kriterien, unn&ouml;tige Ausschl&uuml;sse)</li>
<li>Wertungsprobleme (intransparente oder widerspr&uuml;chliche Zuschlagskriterien)</li>
<li>Formale Fehler (fehlende Angaben, falsche Fristen, unklare Eignungskriterien)</li>
</ul>
<p>Wie man das Aufhebungsrisiko bei der Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen senkt:</p>
<ul>
<li><strong>Markterkundung/Marktsichtung im Vorfeld (ohne sich auf ein Produkt festzulegen):</strong><br>
Welche Leistung ist markt&uuml;blich? Welche Bandbreiten sind realistisch?</li>
<li><strong>Anforderungen priorisieren:</strong><br>
Muss-Kriterien auf das Notwendige begrenzen, Soll-Kriterien f&uuml;r Differenzierung nutzen.</li>
<li><strong>M&ouml;gliche &Auml;nderungen beachten:</strong><br>
Auch bei schnelllebiger Hardware sind <a href="https://www.amendos.de/ausschreibung/sind-it-rahmenvertraege-mit-langen-laufzeiten-heute-noch-vertretbar/">Rahmenvertr&auml;ge</a> h&auml;ufig sinnvoll &ndash; allerdings nur, wenn ein Produktwechsel/Refresh sauber geregelt ist (z. B. Nachfolgemodelle als gleichwertig, Preislogik).</li>
<li><strong>Faire Eignungskriterien:</strong><br>
Keine &uuml;berzogenen Anforderungen vorgeben (z. B. Referenzen so formulieren, dass markt&uuml;blich viele Anbieter sie erf&uuml;llen k&ouml;nnen, ohne die Qualit&auml;t zu gef&auml;hrden).</li>
<li><strong>Interne Freigaben vor Ver&ouml;ffentlichung:</strong><em><br>
</em>Budget, Bedarf, IT-Architektur, Security, Datenschutz, Betrieb &ndash; alles vorab abgestimmt. Viele Aufhebungen entstehen, weil intern nach Ver&ouml;ffentlichung neue Anforderungen gestellt werden.</li>
</ul>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Gute Ausschreibungsunterlagen f&uuml;r IT-Hardware sind weniger ein &bdquo;Datenblatt-Abschreiben&ldquo;, sondern eine Disziplin aus Bedarfsanalyse, marktoffener Leistungsbeschreibung, eindeutiger Bewertungslogik und sauberer Konsistenzarbeit. Die gr&ouml;&szlig;ten Schwierigkeiten entstehen dort, wo Anforderungen entweder zu eng (produkt&auml;hnlich) oder zu vage (interpretierbar) formuliert werden. Wer stattdessen konsequent vom eigenen Einsatzszenario ausgeht, Muss-Kriterien schlank h&auml;lt, Gleichwertigkeit pr&uuml;fbar definiert und Lieferumfang sowie Nachweise klar regelt, erreicht vier zentrale Ziele gleichzeitig: weniger Bieterfragen, bessere Vergleichbarkeit der Angebote, ein deutlich geringeres Risiko einer Aufhebung (im &ouml;ffentlichen Sektor) und wirtschaftliche Preise.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/ausschreibung/ausschreibung-von-it-hardware-fehler-vermeiden-und-bessere-ergebnisse-erzielen/">Ausschreibung von IT-Hardware: Fehler vermeiden und bessere Ergebnisse erzielen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NIS2-Umsetzungsgesetz: Wenn das Licht ausgeht, wird Cybersicherheit plötzlich sehr real</title>
		<link>https://www.amendos.de/governance/nis2-umsetzungsgesetz-aktuell/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 15 Jan 2026 11:18:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=17798</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/governance/nis2-umsetzungsgesetz-aktuell/">NIS2-Umsetzungsgesetz: Wenn das Licht ausgeht, wird Cybersicherheit plötzlich sehr real</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Das NIS2-Umsetzungsgesetz war noch keinen Monat in Kraft, als die Notwendigkeit solcher Richtlinien mehr als deutlich wurde. Anfang Januar 2026 hat ein Brand auf einer Kabelbr&uuml;cke in Berlin die Stromversorgung in mehreren Stadtteilen tagelang unterbrochen &ndash; mit Folgen, die weit &uuml;ber &bdquo;kein Licht&ldquo; hinausgehen: Heizung, Internet, Mobilfunk, Kassen- und Logistiksysteme, Pflegeeinrichtungen und betriebliche Abl&auml;ufe gerieten schnell unter Druck. Dieser Brandanschlag ist vor allem ein physischer Angriff. Aber er zeigt, wie eng physische Infrastruktur und digitale Abh&auml;ngigkeiten inzwischen ineinandergreifen &ndash; und warum das NIS2-Umsetzungsgesetz nicht als &bdquo;reines IT-Thema&ldquo; verstanden werden sollte. Denn NIS2 zielt auf ein h&ouml;heres gemeinsames Sicherheitsniveau f&uuml;r Netz- und Informationssysteme, gerade dort, wo Ausf&auml;lle gesellschaftlich besonders teuer werden: Energie, Gesundheit, Verkehr, digitale Infrastruktur und &ouml;ffentliche Verwaltung.</strong></p>
<h3><strong>Was ist NIS2 &ndash; und warum brauchte es ein Umsetzungsgesetz?</strong></h3>
<p>NIS2 ist die <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2022/2555/oj?locale=de">EU-Richtlinie (EU) 2022/2555</a>. Sie ersetzt die fr&uuml;here NIS-Richtlinie und versch&auml;rft Pflichten, Aufsicht und Sanktionen. Wichtig: Als Richtlinie gilt sie nicht &bdquo;automatisch&ldquo; in jedem Mitgliedstaat, sondern muss in nationales Recht &uuml;bertragen werden. Daf&uuml;r gab es eine verbindliche Umsetzungsfrist: bis 17. Oktober 2024.</p>
<p>Deutschland hat diese Umsetzung mit einem Jahr Versp&auml;tung mit einem entsprechenden Gesetzespaket vorgenommen. Ziel ist ausdr&uuml;cklich, die Abwehrf&auml;higkeit von wichtigen Einrichtungen zu st&auml;rken, Meldepflichten zu konkretisieren und europaweit einheitlichere Standards zu schaffen. Das Gesetz trat am 6. Dezember 2025 in Kraft.</p>
<h3><strong>Was &auml;ndert das NIS2-Umsetzungsgesetz in Deutschland konkret?</strong></h3>
<p>Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist kein einzelner &bdquo;IT-Paragraf&ldquo;, sondern erweitert und ordnet einen ganzen Rahmen neu. In der Begr&uuml;ndung des Gesetzes wird sehr klar gemacht, worum es geht: Resiliente Infrastruktur im physischen und digitalen Bereich, gestiegene Bedrohungen (Sabotage, Hacktivismus, Lieferkettenangriffe) und der Bedarf an verbindlicheren Mindestanforderungen.</p>
<p>Zentrale Bausteine sind u. a.:</p>
<ul>
<li>Neue Kategorien betroffener Einrichtungen (insb. &bdquo;wesentliche&ldquo; bzw. in Deutschland &bdquo;besonders wichtige&ldquo; sowie &bdquo;wichtige&ldquo; Einrichtungen) &ndash; und damit eine sp&uuml;rbare Ausweitung gegen&uuml;ber dem bisherigen Fokus auf klassische KRITIS-Betreiber.</li>
<li>Mindestma&szlig;nahmen-Katalog: Die (EU-weit vorgegebenen) Mindestsicherheitsanforderungen werden ins nationale Recht &uuml;berf&uuml;hrt und nach Kategorien abgestuft.</li>
<li>Mehr Aufsichtsbefugnisse f&uuml;r das BSI und weiteren zust&auml;ndigen Stellen sowie ein verbindlicherer Rahmen f&uuml;r die Bundesverwaltung (inkl. IT-Grundschutz-Orientierung und Koordination).</li>
</ul>
<p>Das NIS2-Umsetzungsgesetz reiht sich ein in die Liste der deutschen IT-Sicherheitsgesetze und hat dar&uuml;ber hinaus Einfluss auf das BSI-Gesetz sowie weitere KRITIS relevante Gesetze. Einen &Uuml;berblick geben die Abbildungen 1 und 2.</p>
<div id="attachment_17803" style="width: 749px" class="wp-caption alignnone"><img decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-17803" class="wp-image-17803" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.44.21.png" alt="&Uuml;berblick IT-Sicherheitsgesetze seit 2015" width="739" height="394" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.44.21.png 883w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.44.21-300x160.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.44.21-768x410.png 768w" sizes="(max-width: 739px) 100vw, 739px"><p id="caption-attachment-17803" class="wp-caption-text">Abbildung 1: &Uuml;berblick IT-Sicherheitsgesetze seit 2015</p></div>
<p>Kurz gesagt: NIS2 macht aus &bdquo;Best Effort&ldquo; in vielen Bereichen eine nachweis- und pr&uuml;fbare Pflicht.</p>
<h3><strong>Wer ist betroffen &ndash; nicht nur &bdquo;Mehr Unternehmen&ldquo;</strong></h3>
<p>Die Bundesregierung betont, dass NIS2 mehr Unternehmen und Branchen zu einheitlichen Sicherheitsstandards verpflichtet, insbesondere in zentralen Versorgungsbereichen wie Energie, Gesundheit und Infrastruktur.</p>
<p>Praktisch bedeutet das: Betroffen sind nicht nur die &bdquo;&uuml;blichen Verd&auml;chtigen&ldquo; der KRITIS-Welt, sondern auch viele mittelgro&szlig;e Organisationen in definierten Sektoren &ndash; plus bestimmte digitale Dienste (z. B. Cloud-/Rechenzentrumsleistungen, Managed Services etc., je nach genauer Einordnung).</p>
<p>Eine detaillierte &Uuml;bersicht, wer in welchem Bereich betroffen ist, haben wir in einem fr&uuml;heren <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">NIS2-Artikel</a> aufgelistet.</p>
<h3><strong>Pflichten aus NIS2: Mehr als nur Firewall und Antivirus</strong></h3>
<p>NIS2 verlangt ein systematisches Sicherheits- und <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a>. Der Ma&szlig;nahmenkatalog, wie er im Gesetzentwurf abgebildet ist, liest sich wie eine &bdquo;To-do-Liste moderner Resilienz&ldquo; &ndash; und zwar ausdr&uuml;cklich inklusive Betriebskontinuit&auml;t, Lieferkette und Notfallkommunikation. Dazu z&auml;hlen u. a.:</p>
<ul>
<li>Risikoanalyse- und Sicherheitskonzepte</li>
<li>Aufrechterhaltung des Betriebs: Backup-Management, Wiederherstellung nach Notfall, Krisenmanagement</li>
<li>Schwachstellenmanagement &amp; Offenlegung</li>
<li>Sicherheit im Betrieb (MFA, Verschl&uuml;sselung etc.)</li>
</ul>
<p>Eine detailliertere Darstellung des Ma&szlig;nahmenkatalogs ist einem unserer fr&uuml;heren <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">NIS2-Artikel</a> zu finden.</p>
<p>Was viele untersch&auml;tzen: Punkte wie etwa Backup/Wiederanlauf/Krisenmanagement sind in der IT auch dann betroffen, wenn es sich wie in Berlin um einen physischen Angriff handelt. Ohne Strom laufen irgendwann auch USVs leer, Mobilfunkstandorte fallen aus, Netzknoten verlieren Versorgung, Rechenzentren schalten in Notbetrieb &ndash; und pl&ouml;tzlich ist ein &bdquo;IT-Vorfall&ldquo; da, obwohl kein Hacker je ein Passwort gesehen hat.</p>
<p>Der EU Data Act erg&auml;nzt diese Bausteine, indem er die technische und vertragliche Grundlage f&uuml;r fairen, transparenten Datenaustausch legt &ndash; besonders zugunsten von KMU, die so leichter Zugang zu wertvollen Datens&auml;tzen erhalten und neue Gesch&auml;ftsmodelle entwickeln k&ouml;nnen.</p>
<h3><strong>Melde- und Registrierungspflichten</strong></h3>
<p>NIS2 versch&auml;rft die Verbindlichkeit und Geschwindigkeit der Kommunikation bei erheblichen Sicherheitsvorf&auml;llen mit einem dreistufigen Ablauf:</p>
<ol>
<li>sp&auml;testens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis: fr&uuml;he Erstmeldung (inkl. Einsch&auml;tzung, ob b&ouml;swillig/rechtswidrig und ob grenz&uuml;berschreitende Auswirkungen m&ouml;glich sind)</li>
<li>sp&auml;testens innerhalb von 72 Stunden nach Kenntnis: qualifiziertere Meldung mit erster Bewertung, Schweregrad, Auswirkungen, ggf. Indikatoren</li>
<li>sp&auml;testens einen Monat nach der 72h-Meldung: Abschlussmeldung mit detaillierter Beschreibung, Ursache/Bedrohungsart, Abhilfema&szlig;nahmen, ggf. grenz&uuml;berschreitende Auswirkungen</li>
</ol>
<div id="attachment_17805" style="width: 749px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-17805" class="wp-image-17805" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.46.30.png" alt="&Uuml;berblick KRITIS relevante Gesetze mit Meldewesen Details" width="739" height="333" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.46.30.png 881w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.46.30-300x135.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2026/01/Bildschirmfoto-2026-01-15-um-11.46.30-768x346.png 768w" sizes="auto, (max-width: 739px) 100vw, 739px"><p id="caption-attachment-17805" class="wp-caption-text">Abbildung 2: &Uuml;berblick KRITIS relevante Gesetze, Stand 2025</p></div>
<p>Gleichzeitig wurde eine gemeinsame Meldestelle vom Bundesamt und dem Bundesamt f&uuml;r Bev&ouml;lkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtet (u. a. mit Beteiligung von BSI), was die Verzahnung von Cyber- und Krisenmanagement unterstreicht.</p>
<h3><strong>Aufsicht, Sanktionen und Gesch&auml;ftsleitung: NIS2 wird &bdquo;Chefsache&ldquo;</strong></h3>
<p>NIS2 ist nicht nur technisch, sondern auch Governance-getrieben: Pflichten sollen nicht &bdquo;irgendwo in der IT&ldquo; versanden, sondern von oben getragen und &uuml;berwacht werden. Das zeigt sich im deutschen Gesetzestext u. a. durch explizite Regelungen zur Verantwortung von Gesch&auml;ftsleitungen in bestimmten Bereichen: Umsetzungs- und &Uuml;berwachungspflichten, Schulungspflichten sowie eine Haftungsanbindung an gesellschaftsrechtliche Regeln werden im Gesetzestext adressiert.</p>
<p>Bei Verst&ouml;&szlig;en drohen zudem empfindliche Sanktionen. Auf EU-Ebene sieht NIS2 f&uuml;r Verst&ouml;&szlig;e gegen zentrale Pflichten (u. a. <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a> und Meldungen) Mindestobergrenzen f&uuml;r Geldbu&szlig;en vor &ndash; z. B. f&uuml;r wesentliche Einrichtungen mindestens 10 Mio. EUR oder 2 % des weltweiten Umsatzes (je nachdem, was h&ouml;her ist) und f&uuml;r wichtige Einrichtungen mindestens 7 Mio. EUR oder 1,4 %.</p>
<p>Die Botschaft dahinter ist klar: NIS2 will Wirkung &ndash; nicht nur Dokumentation.</p>
<h3>Der Brandanschlag in Berlin als Realit&auml;tscheck</h3>
<p>Beim Berliner Vorfall wurde deutlich, wie schnell sich ein physischer Angriff zu einer systemischen St&ouml;rung auswachsen kann. Zeitweise waren laut Berichten rund 45.000 Haushalte und 2.200 Betriebe betroffen; zudem ging es eben nicht nur um Strom, sondern auch um W&auml;rme und Kommunikation.</p>
<p>Genau hier trifft NIS2 einen Nerv: Viele NIS2-Ma&szlig;nahmen sind darauf ausgelegt, Ketteneffekte zu begrenzen &ndash; etwa durch Wiederanlaufkonzepte, Notfallkommunikation, Lieferkettenkontrollen und Krisenmanagement.</p>
<p>F&uuml;r Energie- und Versorgungsunternehmen (und alle, die davon abh&auml;ngen) hei&szlig;t das konkret:</p>
<ul>
<li>IT (Telekommunikation, Wartungszug&auml;nge) und OT (Leitstellen, Sensorik, Netzbetrieb) als Gesamtsystem betrachten.</li>
<li>Blackout-Szenarien in Business-Continuity-Planung aufnehmen: Was passiert nach 2, 6, 24, 72 Stunden ohne stabile Versorgung?</li>
<li>Kommunikationsf&auml;higkeit als eigene Sicherheitsanforderung behandeln (interne Notfallkommunikation, Out-of-band-Kan&auml;le).</li>
<li>Krisen&uuml;bungen nicht als Pflicht&uuml;bung, sondern als Funktionstest verstehen: Wer entscheidet, wer informiert, wer dokumentiert, wer meldet &ndash; und wie schnell?</li>
</ul>
<p>Der Berliner Brandanschlag ist ein drastisches Beispiel daf&uuml;r, warum &bdquo;kritische Infrastruktur sch&uuml;tzen&ldquo; nicht nur Zaun und Wachschutz bedeutet &ndash; aber eben auch nicht nur Patchmanagement.</p>
<h3>Praxis-Fahrplan: So starten Organisationen jetzt sinnvoll</h3>
<p>Wer potenziell unter NIS2 f&auml;llt, sollte pragmatisch vorgehen:</p>
<ul>
<li>Eigene Betroffenheit kl&auml;ren: Sektor/Leistung, Rolle, Gr&ouml;&szlig;e, ggf. konzernweite Einordnung.</li>
<li>Gap-Analyse gegen den Ma&szlig;nahmenkatalog: Was ist bereits im ISMS/ITSM vorhanden &ndash; und was fehlt (z. B. Lieferkettenrisiken, Notfallkommunikation, Schwachstellenprozesse)?</li>
<li>Meldeprozesse &bdquo;24h-ready&ldquo; machen: Entscheiderkette, Incident-Kriterien, Vorlagen, Kontaktpunkte, Beweis- und Log-Sicherung, Kommunikationsregeln.</li>
<li>Registrierungspflichten operationalisieren (Datenpflege, &Auml;nderungen, Verantwortlichkeiten, Fristen).</li>
</ul>
<p>Management einbinden: Reporting, Schulung, Verantwortungs- und Budgetklarheit &ndash; weil NIS2 eben Governance verlangt.</p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Das NIS2-Umsetzungsgesetz macht Cybersicherheit und Resilienz in Deutschland durch einen klaren Ma&szlig;nahmenkatalog, strikte Meldefristen, st&auml;rkere Aufsicht und sp&uuml;rbareren Sanktionen verbindlicher und schneller. Durch deutlich mehr betroffene Unternehmen und Organisationen ist auch die Aufstellung nun breiter.</p>
<p>Der Brandanschlag auf die Berliner Stromversorgung f&uuml;hrt vor Augen, dass moderne Versorgungssicherheit nicht in Silos funktioniert. Egal ob die Ursache f&uuml;r eine Attacke oder einen Schaden physisch oder digital ist: Die Auswirkungen treffen fast immer beide Bereiche. Wer NIS2 nur als &bdquo;Compliance-Projekt der IT-Abteilung&ldquo; behandelt, verfehlt den Kern. Wer es dagegen als Chance nutzt, Betrieb, Kommunikation, Lieferketten und Krisenf&auml;higkeit messbar robuster zu machen, gewinnt &ndash; unabh&auml;ngig davon, ob der n&auml;chste St&ouml;rfall durch Malware oder durch Feuer ausgel&ouml;st wird.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/governance/nis2-umsetzungsgesetz-aktuell/">NIS2-Umsetzungsgesetz: Wenn das Licht ausgeht, wird Cybersicherheit plötzlich sehr real</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der EU Data Act 2025: Neue Spielregeln für die Datenwirtschaft in Europa</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/eu-data-act-neue-spielregeln/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Oct 2025 15:21:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=17379</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/eu-data-act-neue-spielregeln/">Der EU Data Act 2025: Neue Spielregeln für die Datenwirtschaft in Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act offiziell in allen EU-Staaten g&uuml;ltig &ndash; ein Meilenstein f&uuml;r die digitale Transformation Europas und ein zentrales Element der EU-Datenstrategie. Die Verordnung &uuml;ber harmonisierte Vorschriften f&uuml;r einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (</strong><a href="https://data-act-law.eu/de/"><strong>Verordnung (EU) 2023/2854</strong></a><strong>) soll Daten als strategische Ressource besser nutzbar machen, ohne den Schutz von Personen und Gesch&auml;ftsgeheimnissen aus den Augen zu verlieren. Der Data Act schafft verl&auml;ssliche Regeln, die Verbraucherinnen und Verbraucher st&auml;rken, Unternehmen Planungssicherheit geben und Innovation in der europ&auml;ischen Daten&ouml;konomie f&ouml;rdern.</strong></p>
<h3><strong>Was regelt der EU Data Act &ndash; und f&uuml;r wen gilt er?</strong></h3>
<p>Der EU Data Act ist sektor&uuml;bergreifend angelegt. Er adressiert Daten, die durch vernetzte Produkte und digitale Dienste entstehen &ndash; von IoT-Ger&auml;ten in der Industrie &uuml;ber Fahrzeuge und Maschinen bis hin zu Smart-Home-Anwendungen und Wearables. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern ob Produkte oder Dienste in der EU angeboten werden. Damit gilt der Data Act auch f&uuml;r Anbieter au&szlig;erhalb der EU, wenn sie den europ&auml;ischen Markt bedienen.</p>
<h3><strong>Kernpunkte im &Uuml;berblick, jeweils mit praktischer Wirkung:</strong></h3>
<h4>Zugangsrechte f&uuml;r Nutzerinnen und Nutzer</h4>
<p>Wer ein vernetztes Produkt nutzt, erh&auml;lt das Recht auf Zugriff auf die dabei entstehenden Daten &ndash; leicht, sicher, in maschinenlesbaren Formaten und m&ouml;glichst nahezu in Echtzeit. Diese Daten d&uuml;rfen auf Wunsch auch an Dritte weitergegeben werden, etwa an Reparaturwerkst&auml;tten oder alternative Serviceanbieter. Ergebnis: mehr Wahlfreiheit und Wettbewerb.</p>
<h4>Pflichten f&uuml;r Dateninhaber</h4>
<p>Hersteller und Dienstleister m&uuml;ssen die Daten bereitstellen &ndash; einfach, sicher und f&uuml;r den Zugang selbst kostenfrei. Technisch setzt das interoperable Schnittstellen (APIs), dokumentierte Exporte und klare Berechtigungsprozesse voraus.</p>
<h4>Cloud Switching ohne Lock-in</h4>
<p>Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten (z. B. Cloud-Plattformen) m&uuml;ssen Wechselprozesse zu anderen Anbietern erleichtern. Unfaire Vertragsklauseln &ndash; etwa &uuml;berzogene Ausstiegsentgelte oder nicht exportierbare Formate &ndash; sind untersagt. Ziel ist Daten- und Workload-Portabilit&auml;t und damit mehr Wettbewerb im Cloud-&Ouml;kosystem.</p>
<h4>B2G-Datenzugang (Business-to-Government)</h4>
<p>In Ausnahmesituationen wie Naturkatastrophen oder Pandemien d&uuml;rfen &ouml;ffentliche Stellen auf privat gehaltene Daten zugreifen, wenn das verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig und gesetzlich abgesichert ist. So sollen Kriseninformationen schneller verf&uuml;gbar werden.</p>
<h4>Verbot unfairer Vertragsklauseln im B2B-Bereich</h4>
<p>Der EU Data Act sch&uuml;tzt insbesondere KMU vor missbr&auml;uchlichen Bedingungen, die Datenzugang oder Datennutzung unangemessen einschr&auml;nken. Dadurch werden faire Verhandlungen in Datenpartnerschaften gef&ouml;rdert.</p>
<h3><strong>Data Act versus DSGVO: Erg&auml;nzung statt Konkurrenz</strong></h3>
<p>Oft wird gefragt, wie sich der EU Data Act zur <a href="https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-reform-2025-rueckschritt-oder-dringend-noetige-anpassung/">Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)</a> verh&auml;lt. Die Antwort: Er erg&auml;nzt sie. W&auml;hrend die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten regelt (Rechtsgrundlagen, Transparenz, Datensparsamkeit, Betroffenenrechte), schafft der Data Act die Rahmenbedingungen f&uuml;r Zug&auml;nglichkeit und Nutzung von &ndash; h&auml;ufig technischen oder industriellen &ndash; Daten.</p>
<div id="attachment_17373" style="width: 610px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-17373" class="wp-image-17373" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/Tabelle-Vergleich-DataAct-DSGVO-1.png" alt="Vergleich DSGVO vs EU Data Act" width="600" height="170" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/Tabelle-Vergleich-DataAct-DSGVO-1.png 1098w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/Tabelle-Vergleich-DataAct-DSGVO-1-300x85.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/Tabelle-Vergleich-DataAct-DSGVO-1-1024x291.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/Tabelle-Vergleich-DataAct-DSGVO-1-768x218.png 768w" sizes="auto, (max-width: 600px) 100vw, 600px"><p id="caption-attachment-17373" class="wp-caption-text">Abbildung 1: Vergleich DSGVO vs Data Act</p></div>
<p>In der Praxis treffen beide Welten aufeinander, etwa bei IoT-Daten, die sowohl technische Messwerte als auch personenbezogene Informationen enthalten k&ouml;nnen. In solchen F&auml;llen gilt: Die DSGVO hat Vorrang. Unternehmen m&uuml;ssen also weiterhin Rechtsgrundlagen sicherstellen, personenbezogene Daten minimieren, pseudonymisieren oder trennen und Zugriffsrechte sauber steuern. Der EU Data Act zwingt nicht zur Offenlegung personenbezogener Daten ohne DSGVO-Basis; er sorgt vielmehr daf&uuml;r, dass Zugriff und Nutzung dort m&ouml;glich werden, wo es rechtlich zul&auml;ssig und technisch zumutbar ist.</p>
<h3><strong>Baustein der EU-Datenstrategie: Verkn&uuml;pfung mit DGA, DSA/DMA und AI Act</strong></h3>
<p>Der Data Act ist Teil der EU-Datenstrategie (seit 2020), deren Ziel ein europ&auml;ischer Binnenmarkt f&uuml;r Daten ist &ndash; mit mehr Innovation, offenen Standards und digitaler Souver&auml;nit&auml;t. Dazu geh&ouml;ren weitere Rechtsakte:</p>
<ul>
<li>Data Governance Act (DGA): Schafft Vertrauen und Mechanismen f&uuml;r den Datenaustausch zwischen &ouml;ffentlichen und privaten Akteuren.</li>
<li>Digital Services Act (DSA) &amp; Digital Markets Act (DMA): Regeln Plattformverantwortung und fairen Wettbewerb in digitalen M&auml;rkten.</li>
<li>AI Act: Setzt Risikoklassen und Anforderungen f&uuml;r den Einsatz K&uuml;nstlicher Intelligenz.</li>
</ul>
<div id="attachment_17367" style="width: 410px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-17367" class="wp-image-17367" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/EU-Datenstrategie.png" alt="EU Data Act als Bestandteil der EU-Datenstrategie" width="400" height="487" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/EU-Datenstrategie.png 672w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/10/EU-Datenstrategie-246x300.png 246w" sizes="auto, (max-width: 400px) 100vw, 400px"><p id="caption-attachment-17367" class="wp-caption-text">Abbildung 2: Bestandteile der EU-Datenstrategie</p></div>
<p>Der EU Data Act erg&auml;nzt diese Bausteine, indem er die technische und vertragliche Grundlage f&uuml;r fairen, transparenten Datenaustausch legt &ndash; besonders zugunsten von KMU, die so leichter Zugang zu wertvollen Datens&auml;tzen erhalten und neue Gesch&auml;ftsmodelle entwickeln k&ouml;nnen.</p>
<h3><strong>Auswirkungen auf Unternehmen: Chancen, Pflichten, Wettbewerbsvorteile</strong></h3>
<p>F&uuml;r Unternehmen er&ouml;ffnet der EU Data Act konkrete Chancen: Mit Zugang zu Nutzungs- und Betriebsdaten lassen sich datengetriebene Services entwickeln &ndash; von vorausschauender Instandhaltung &uuml;ber Pay-per-Use-Modelle bis hin zu After-Sales-&Ouml;kosystemen mit Partnern. Gleichzeitig entstehen Pflichten: Vertr&auml;ge m&uuml;ssen &uuml;berarbeitet, APIs bereitgestellt, Prozesse dokumentiert und Sicherheits- sowie Berechtigungskonzepte gest&auml;rkt werden. Wer fr&uuml;hzeitig investiert, kann sich strategisch positionieren &ndash; etwa durch kundenzentrierte Datenportale, transparente Service-Level-Agreements und klare Datenlizenzklauseln. Auch die Cloud-Strategie geh&ouml;rt auf den Pr&uuml;fstand: Exit-Pl&auml;ne, Interoperabilit&auml;t und Multi-Cloud-F&auml;higkeit werden zum Wettbewerbsfaktor.</p>
<h3><strong>Vorteile f&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher: Kontrolle, Transparenz, Wahlfreiheit</strong></h3>
<p>F&uuml;r Nutzerinnen und Nutzer vernetzter Produkte bedeutet der EU Data Act mehr Kontrolle &uuml;ber die eigenen Daten und Transparenz &uuml;ber deren Verwendung. Praktischer Effekt: Wer sein Smart-Home-Ger&auml;t oder sein E-Bike wartet, kann Daten an den Dienstleister der Wahl freigeben, ohne an den Hersteller gebunden zu sein. Das st&auml;rkt Wettbewerb und Reparierbarkeit, reduziert Lock-in-Effekte und f&ouml;rdert vertrauensw&uuml;rdige Innovation.</p>
<h3><strong>Fazit</strong></h3>
<p>Der EU Data Act markiert einen Wendepunkt: Er verschiebt den Fokus von isolierten Datensilos hin zu fairen Zugangs- und Nutzungsmodellen, die Innovation, Wettbewerb und Verbraucherschutz gleicherma&szlig;en ber&uuml;cksichtigen. F&uuml;r Unternehmen bedeutet das Pflicht und Chance zugleich: Wer fr&uuml;hzeitig APIs, Portabilit&auml;tsprozesse und faire Vertr&auml;ge etabliert, schafft Vertrauen und Marktvorteile. F&uuml;r Verbraucherinnen und Verbraucher bringt der Data Act Transparenz, Kontrolle und Wahlfreiheit. Zusammen mit DSGVO, DGA, DSA/DMA und dem AI Act ist er damit ein Schl&uuml;sselbaustein der digitalen Zukunft Europas &ndash; und ein deutliches Signal, dass die EU den Wert von Daten aktiv gestaltet.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/eu-data-act-neue-spielregeln/">Der EU Data Act 2025: Neue Spielregeln für die Datenwirtschaft in Europa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>DSGVO-Reform 2025: Rückschritt oder dringend nötige Anpassung?</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-reform-2025-rueckschritt-oder-dringend-noetige-anpassung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jun 2025 11:41:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=16229</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit ihrem Inkrafttreten im Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als zentrales Regelwerk für den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europäischen Union. Sie soll Bürgerrechte im digitalen Raum stärken und Unternehmen zu transparentem, verantwortungsvollem Datenschutz verpflichten. Trotz ihres Pionierstatus wird die DSGVO insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) immer wieder als überbürokratisiert und&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-reform-2025-rueckschritt-oder-dringend-noetige-anpassung/">DSGVO-Reform 2025: Rückschritt oder dringend nötige Anpassung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit ihrem Inkrafttreten </strong><a href="https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-missverstaendnisse-und-rechtliche-unsicherheiten/"><strong>im Mai 2018</strong></a><strong> gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als zentrales Regelwerk f&uuml;r den Umgang mit personenbezogenen Daten in der Europ&auml;ischen Union. Sie soll B&uuml;rgerrechte im digitalen Raum st&auml;rken und Unternehmen zu transparentem, verantwortungsvollem Datenschutz verpflichten. Trotz ihres Pionierstatus wird die DSGVO insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) immer wieder als &uuml;berb&uuml;rokratisiert und schwer umsetzbar kritisiert. Nun steht eine umfassende DSGVO-Reform im Jahr 2025 bevor. Die Europ&auml;ische Kommission verfolgt mit ihren Vorschl&auml;gen das Ziel, bestehende H&uuml;rden abzubauen und die Verordnung gleichzeitig an aktuelle technologische Entwicklungen wie K&uuml;nstliche Intelligenz (KI) und Big Data anzupassen &ndash; ohne dabei die grundlegenden Datenschutzrechte zu gef&auml;hrden. Doch gelingt dieser Balanceakt?</strong></p>
<h3><strong>Warum eine Reform der DSGVO jetzt auf der Agenda steht</strong></h3>
<p>Die geplante DSGVO-Reform wurde im Fr&uuml;hjahr 2024 offiziell vorgestellt. Seitdem sind weitere Vorschl&auml;ge hinzugekommen, die alle ein zentrales Ziel verfolgen: Die Datenschutzverordnung praxisn&auml;her und effizienter zu gestalten. Dabei stehen zwei Anliegen im Fokus:</p>
<ul>
<li>Entlastung f&uuml;r KMU durch den Abbau &uuml;berm&auml;&szlig;iger Pflichten.</li>
<li>Anpassung der DSGVO an technologische Innovationen.</li>
</ul>
<p>W&auml;hrend Wirtschaftsverb&auml;nde wie Bitkom und der BDI die Reform begr&uuml;&szlig;en, sehen Datensch&uuml;tzer und zivilgesellschaftliche Organisationen wie <a href="https://noyb.eu/de">noyb</a> darin teils gravierende Risiken f&uuml;r die Grundrechte der EU-B&uuml;rger.</p>
<h3><strong>B&uuml;rokratieabbau f&uuml;r KMU: Erleichterung oder gef&auml;hrliche Ausnahme?</strong>&hellip;</h3>
<p>Ein Kernpunkt der Reform ist die geplante Entlastung f&uuml;r kleine und mittlere Unternehmen. Firmen mit weniger als 750 Mitarbeitern sollen k&uuml;nftig von bestimmten Dokumentationspflichten befreit werden &ndash; etwa bei Verarbeitungsverzeichnissen oder Datenschutz-Folgenabsch&auml;tzungen, sofern kein hohes Risiko besteht.</p>
<p>Die EU-Kommission begr&uuml;ndet diesen Schritt mit der Notwendigkeit, die DSGVO an die Realit&auml;t in Unternehmen anzupassen. Der bisherige &bdquo;One-size-fits-all&ldquo;-Ansatz sei vor allem f&uuml;r KMU mit geringen Ressourcen eine unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ige Belastung.</p>
<p>Viele Unternehmen f&uuml;hlen sich laut Umfragen nicht grunds&auml;tzlich ablehnend gegen&uuml;ber Datenschutz eingestellt &ndash; sie scheitern schlicht an der praktischen Umsetzung der Anforderungen. Der Schritt hin zu einer differenzierten Regulierung k&ouml;nnte hier dringend ben&ouml;tigte Entlastung bringen.</p>
<p>Kritiker argumentieren jedoch, dass mit dieser Differenzierung ein Pr&auml;zedenzfall geschaffen werde: Datenschutzrechte k&ouml;nnten demnach je nach Unternehmensgr&ouml;&szlig;e unterschiedlich gewichtet werden. Das aber widerspricht dem europ&auml;ischen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.</p>
<h3><strong>Zust&auml;ndigkeitsfrage: Flexibilisierung mit Nebenwirkungen</strong></h3>
<p>Ein weiterer bedeutender Aspekt der DSGVO-Reform betrifft die Zust&auml;ndigkeit der Datenschutzbeh&ouml;rden. Derzeit gilt das Prinzip, dass bei grenz&uuml;berschreitender Verarbeitung die Beh&ouml;rde am Hauptsitz des Unternehmens federf&uuml;hrend ist.</p>
<p>Zuk&uuml;nftig soll dieses Modell flexibler gestaltet werden, um Verfahren zu beschleunigen und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.</p>
<p>Die Praxis zeigt jedoch, dass dieses System bereits jetzt Schw&auml;chen aufweist: Unternehmen wie Meta oder Google profitieren davon, dass die irische Datenschutzbeh&ouml;rde f&uuml;r sie zust&auml;ndig ist &ndash; eine Beh&ouml;rde, die wiederholt f&uuml;r langsame Reaktionszeiten und mangelnde Durchsetzung kritisiert wurde.</p>
<p>Eine zu gro&szlig;e Flexibilit&auml;t k&ouml;nnte es Konzernen erm&ouml;glichen, sich strategisch &bdquo;datenschutzfreundliche&ldquo; Beh&ouml;rden auszusuchen &ndash; ein klarer R&uuml;ckschritt f&uuml;r die EU-weite Harmonisierung der Datenschutzaufsicht.</p>
<h3><strong>Technologischer Wandel: Wie KI und Big Data die DSGVO herausfordern</strong></h3>
<p>Ein wichtiger Motor der Reform ist der technologische Fortschritt. Die DSGVO stammt aus einer Zeit, in der automatisierte Entscheidungsfindung, algorithmisches Profiling und KI-Systeme noch Randthemen waren. Heute sind sie zentrale Bestandteile digitaler Gesch&auml;ftsmodelle.</p>
<p>Deshalb schl&auml;gt die Kommission vor:</p>
<ul>
<li>Begriffe wie &bdquo;personenbezogene Daten&ldquo; und &bdquo;automatisierte Entscheidung&ldquo; klarer zu definieren</li>
<li>Den Umgang mit pseudonymisierten oder aggregierten Daten neu zu bewerten</li>
<li>Technologieoffene L&ouml;sungen zu schaffen, ohne Datenschutzstandards zu untergraben</li>
</ul>
<p>Industrievertreter begr&uuml;&szlig;en diesen Schritt, da sie sich endlich Rechtsklarheit f&uuml;r datenbasierte Innovationen erhoffen. Unternehmen sollen besser einsch&auml;tzen k&ouml;nnen, wie datenschutzkonforme KI-Anwendungen aussehen k&ouml;nnen.</p>
<p>Doch Datensch&uuml;tzer mahnen zur Vorsicht: In der Praxis seien pseudonymisierte Daten h&auml;ufig wieder identifizierbar &ndash; insbesondere bei KI-gest&uuml;tzter Analyse gro&szlig;er Datens&auml;tze. Eine vorschnelle &Ouml;ffnung k&ouml;nne daher Missbrauch f&ouml;rdern und Grundrechte unterlaufen.</p>
<div id="attachment_16238" style="width: 310px" class="wp-caption alignnone"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-16238" class="wp-image-16238 size-medium" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1-300x261.png" alt="Abbildung DSGVO-Reform Inhalte" width="300" height="261" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1-300x261.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1-1024x890.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1-768x667.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1-1536x1334.png 1536w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2025/06/DSGVO-Reform-Inhalte-1.png 1677w" sizes="auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px"><p id="caption-attachment-16238" class="wp-caption-text">Abbildung 1: DSGVO-Reform Inhalte</p></div>
<h3><strong>Kritik aus der Zivilgesellschaft: Mangel an Transparenz und Beteiligung</strong></h3>
<p>Nicht nur die Inhalte, auch der Prozess der Gesetzes&auml;nderung selbst ist Gegenstand scharfer Kritik. Zivilgesellschaftliche Organisationen bem&auml;ngeln, dass bei der Erarbeitung der Reform in erster Linie wirtschaftliche Interessen vertreten waren.</p>
<p>NGOs, Datenschutzexperten, Wissenschaftler und B&uuml;rgerrechtsorganisationen seien kaum einbezogen worden. Diese Einseitigkeit gef&auml;hrde die Legitimit&auml;t des gesamten Gesetzgebungsverfahrens und k&ouml;nne das Vertrauen in die EU-Institutionen nachhaltig besch&auml;digen.</p>
<p>Die Zivilgesellschaft fordert daher eine transparente Debatte, ausgewogene Interessenvertretung und eine unabh&auml;ngige Folgenabsch&auml;tzung, die sich auch mit langfristigen Risiken f&uuml;r Demokratie und Rechtsstaatlichkeit befasst.</p>
<h3><strong>Fazit: DSGVO-Reform als Balanceakt zwischen Innovation und Grundrechtsschutz</strong></h3>
<p>Die geplante DSGVO-Reform 2025 ist zweifellos notwendig &ndash; nicht zuletzt, um die Regulierung mit den Realit&auml;ten moderner Datenverarbeitung in Einklang zu bringen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen k&ouml;nnen durch gezielte Entlastungen profitieren. Ebenso braucht es mehr Klarheit im Umgang mit neuen Technologien wie KI und Data Analytics.</p>
<p>Doch diese Modernisierung darf nicht auf Kosten von Datenschutz und digitaler Selbstbestimmung gehen. Die Herausforderung besteht darin, eine faire, praktikable und rechtsstaatlich fundierte L&ouml;sung zu finden. Denn eines ist klar: Wenn der Datenschutz aufgeweicht wird, verliert Europa nicht nur Vertrauen, sondern auch seine Vorreiterrolle im globalen Datenrecht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-reform-2025-rueckschritt-oder-dringend-noetige-anpassung/">DSGVO-Reform 2025: Rückschritt oder dringend nötige Anpassung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NIS2 &#8211; Auswirkungen auf die Lieferkette</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/nis2-auswirkungen-auf-die-lieferkette/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Dec 2024 12:47:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=15581</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das deutche NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 in Deutschland in Kraft treten. Diese neue Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf Dienstleisterverträge und die Cybersicherheit. Unternehmen sollten sich nicht zurücklehnen, sondern sich aktiv auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen NIS2 für künftige Dienstleisterverträge von NIS2-regulierten&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-auswirkungen-auf-die-lieferkette/">NIS2 &#8211; Auswirkungen auf die Lieferkette</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das deutche NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsst&auml;rkungsgesetz (</strong><a href="https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/CI1/nis2umsucg.html"><strong>NIS2UmsuCG</strong></a><strong>) wird voraussichtlich im Fr&uuml;hjahr 2025 in Deutschland in Kraft treten. Diese neue Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf Dienstleistervertr&auml;ge und die Cybersicherheit. Unternehmen sollten sich nicht zur&uuml;cklehnen, sondern sich aktiv auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Auswirkungen NIS2 f&uuml;r k&uuml;nftige Dienstleistervertr&auml;ge von NIS2-regulierten Unternehmen hat und welche Ma&szlig;nahmen in diesem Zusammenhang ergriffen werden m&uuml;ssen.</strong></p>
<h3><strong>Dringlichkeit der NIS2-Umsetzung</strong></h3>
<p>In der Praxis spielt es f&uuml;r die k&uuml;nftig NIS2-regulierten Unternehmen keine Rolle, wie viel Versp&auml;tung das deutsche NIS2-Gesetz am Ende hat. Zwar k&ouml;nnen vor Inkrafttreten keine Bu&szlig;gelder oder Zwangsma&szlig;nahmen verh&auml;ngt werden, aber es ist fraglich, ob entsprechende Cyberversicherungen nach dem 17. Oktober 2024 noch f&uuml;r Vorf&auml;lle zahlen, wenn ein Unternehmen die NIS2-Vorgaben ignoriert. An diesem Tag endete die Frist zur Umsetzung von NIS2 in nationales Recht. Bei Unternehmen, die grenz&uuml;berschreitend operieren, entsteht zus&auml;tzliche Rechtsunsicherheit. Wer haftet bei Vorf&auml;llen in einem anderen europ&auml;ischen Land, das NIS2 p&uuml;nktlich umgesetzt hat, wenn das f&uuml;r die Sch&auml;den verantwortliche Unternehmen im unregulierten Deutschland beheimatet ist?</p>
<h3><strong>Wer muss sich vorbereiten?</strong></h3>
<p>Gegen solche Unw&auml;gbarkeiten wappnet man sich mit einer einfachen Grundregel: Jedes nach der NIS2-Richtlinie regulierte Unternehmen sollte sich unverz&uuml;glich auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vorbereiten. Dies sind, wie schon in unserem <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wie-kam-es-zur-neuen-eu-richtlinie-und-was-aendert-sich/">ersten NIS2 Blog-Artikel</a> aufgef&uuml;hrt, bis zu 30.000 Firmen in Deutschland. Doch durch eine der Mindestsicherheitsanforderungen von NIS2, der sogenannten Lieferkettensicherheit, ist v&ouml;llig unklar, wie viele Dienstleister und Lieferanten dieser Unternehmen ebenfalls betroffen sind.</p>
<h3><strong>Lieferkettensicherheit</strong></h3>
<p>Die Lieferkettensicherheit im Rahmen von NIS2 verlangt von den betroffenen Unternehmen, mit allen externen Partnern die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben vertraglich zu vereinbaren. Und zwar immer dann, wenn das <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/outsourcing-definition/" target="_self" title="Outsourcing (Auslagerung)&nbsp; ist die &Uuml;bertragung von bisher intern erbrachten Leistungen eines Unternehmens (=Auftraggeber) an einen Dienstleister (=Auftragnehmer). In der Regel &uuml;bernimmt ein Dienstleister einen kompletten, in sich geschlossenen Aufgabenbereich. In diesem Fall ben&ouml;tigt der Auftraggeber keine Experten mehr im eigenen Unternehmen. Und beide Parteien vereinbaren die Leistungserbringung und deren Rahmenbedingungen in einem Vertrag. Outsourcing kann&hellip;" class="encyclopedia">Outsourcing</a>, die Drittdienstleistung oder auch Hard- und Softwareprodukte die gesch&auml;ftsrelevanten Prozesse ber&uuml;hren. Ist das der Fall, m&uuml;ssen sich die Auftragnehmer verpflichten, dieselben Anforderungen zu erf&uuml;llen, die das regulierte Unternehmen selbst einzuhalten hat.</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-15578" title="NIS2 Richtlinien" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1-1024x628.png" alt="&Uuml;bersichtliche Darstellung der NIS2-Richtlinie und ihrer Lieferkettensicherheitsanforderungen. Visualisiert die Verantwortung NIS2-regulierter Unternehmen gegen&uuml;ber IT-Dienstleistern und Lieferanten mit vertraglichen Zusatzvereinbarungen" width="700" height="429" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1-1024x628.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1-300x184.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1-768x471.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1-1536x942.png 1536w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/12/Abbildung-1.png 1920w" sizes="auto, (max-width: 700px) 100vw, 700px"></p>
<p>Abbildung 1: NIS2 Auswirkungen auf Dienstleister und Lieferanten</p>
<p>F&uuml;r viele Dienstleister ist ein solcher Anspruch seitens ihrer Kunden nicht neu. Immer dann, wenn ein Unternehmen eine Zertifizierung nach <a href="https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Zertifizierung-von-Managementsystemen/ISO-27001-Basis-IT-Grundschutz/iso-27001-basis-it-grundschutz_node.html">ISO 27001</a> oder dem BSI IT-Grundschutz anstrebt, taucht die Frage nach Lieferantenaudits und vertraglichen Grundlagen der Ausfallsicherheit, Integrit&auml;t und Vertraulichkeit der Drittanbieter auf. Rechenzentrumsbetreiber sind daran gew&ouml;hnt, dass insbesondere Kunden mit besonderem Schutzbedarf ihrer Datenverarbeitung regelm&auml;&szlig;ig &uuml;berpr&uuml;fen wollen, ob die Voraussetzungen erf&uuml;llt sind.</p>
<h3><strong>NIS2 Auswirkungen auf Dienstleister</strong></h3>
<p>Dass die Richtlinienkonformit&auml;t von den Drittdienstleistern nicht direkt, sondern praktisch &bdquo;&uuml;ber Bande&ldquo; erzwungen wird, ist das eigentlich neue Ph&auml;nomen von NIS2. Hinzu kommt die paradoxe Wirkung, dass die blo&szlig;en Zulieferer eines regulierten Unternehmens lange vor diesem in dieser Verpflichtung landen. F&uuml;r die direkt von der Regulierung betroffenen Unternehmen gelten die &Uuml;bergangsfristen von NIS2. Selbst die oberste Regulierungskategorie (Betreiber kritischer Anlagen) muss fr&uuml;hestens nach drei Jahren nachweisen, dass sie die Vorgaben einh&auml;lt. Einen solch zeitlich komfortablen Puffer haben <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/outsourcing-definition/" target="_self" title="Outsourcing (Auslagerung)&nbsp; ist die &Uuml;bertragung von bisher intern erbrachten Leistungen eines Unternehmens (=Auftraggeber) an einen Dienstleister (=Auftragnehmer). In der Regel &uuml;bernimmt ein Dienstleister einen kompletten, in sich geschlossenen Aufgabenbereich. In diesem Fall ben&ouml;tigt der Auftraggeber keine Experten mehr im eigenen Unternehmen. Und beide Parteien vereinbaren die Leistungserbringung und deren Rahmenbedingungen in einem Vertrag. Outsourcing kann&hellip;" class="encyclopedia">Outsourcing</a>-Dienstleister und andere Lieferanten nicht. Obwohl sie au&szlig;erhalb des unmittelbaren Anwendungsbereichs t&auml;tig sind &ndash; und die Richtlinie noch gar nicht in Kraft getreten ist &ndash;, kann f&uuml;r die Vertragspartner der regulierten Unternehmen die Anpassung an die Cybersicherheitsregeln der NIS2 schon jetzt anstehen. Die meisten Dienstleistungsvertr&auml;ge sind befristet und m&uuml;ssen sp&auml;testens alle zwei bis vier Jahre verl&auml;ngert oder neu ausgeschrieben werden. Auftraggeber m&uuml;ssen nun alles unter den Vorbehalt der NIS2-Regeln stellen.</p>
<p>Sobald die Vertragslaufzeit einer Lieferbeziehung in den Geltungszeitraum der Richtlinie ragt, bleibt den NIS2-regulierten Unternehmen nichts anderes &uuml;brig, als die wichtigsten Glieder ihrer Lieferkette zur Compliance zu verpflichten. In den n&auml;chsten Verhandlungsrunden &uuml;ber eine Fortsetzung des Vertragsverh&auml;ltnisses wird das Lieferantenmanagement beim Einkauf von Dienstleistungen f&uuml;r alle wesentlichen Prozesse auf entsprechende Nachweise bestehen. Das <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a> der Auftraggeber l&auml;sst gar nichts anderes zu, als ausschlie&szlig;lich solche Lieferbeziehungen zu unterhalten, die den gesetzlichen Cybersicherheitsvorgaben gen&uuml;gen.</p>
<h3><strong>Ma&szlig;nahmen f&uuml;r Dienstleister</strong></h3>
<p>Was k&ouml;nnen Auftragnehmer von NIS2-regulierten Einrichtungen jetzt tun? Eine M&ouml;glichkeit ist die Umsetzung des im NIS2 Artikel 21 aufgef&uuml;hrten Katalogs von Mindestsicherheitsanforderungen (Sicherheitskonzepte, Verschl&uuml;sselung etc.). Nur wenig davon ist neu oder ungew&ouml;hnlich. Gerade bei Plattformbetreibern, Rechenzentren oder Softwareentwicklern, die f&uuml;r regulierte Auftraggeber t&auml;tig sind, ist zu erwarten, dass sie sich mit den meisten dieser Vorgaben l&auml;ngst auseinandergesetzt haben. Und es gibt keinen Anspruch auf Vollst&auml;ndigkeit. Gepr&uuml;ft werden muss nur, was zur Sicherstellung der betriebsrelevanten Prozesse beim Kunden unabdingbar ist.</p>
<p>Ein guter Indikator f&uuml;r den Umfang der zu erwartenden Ma&szlig;nahmen k&ouml;nnen auch die Frageb&ouml;gen von Cyberversicherungen sein. So wie die Versicherungsunternehmen pr&uuml;fen, ob das Krisenmanagement, die Netzwerksicherheit oder IT-Nutzerprivilegien auf akzeptablem Stand sind, ist die Tendenz bei Auftraggebern bez&uuml;glich Pr&uuml;fungen in einer Lieferbeziehung &auml;hnlich.</p>
<p>Auftraggeber erwarten weiterhin mindestens eine Bereitschaft zu regelm&auml;&szlig;igen Audits, Pentests oder &Uuml;bungen. Explizite Cybersicherheitsanforderungen k&ouml;nnen als Zusatz zu Service-Level-Agreements hinzukommen. Auch ein Schriftst&uuml;ck, in dem der Auftragnehmer dem Kunden versichert, dass er die Regeln des IT-Grundschutzes einh&auml;lt, k&ouml;nnte Pflicht werden. In &ouml;ffentlichen Vergabeverfahren sind solche Nachweise h&auml;ufig bereits ein Eignungskriterium.</p>
<h3><strong>Fazit: NIS2 &ndash; Auswirkungen auf die Lieferkette</strong></h3>
<p>Die gestiegenen Anspr&uuml;che an die IT-Sicherheit zu ignorieren, wird sich niemand mehr leisten k&ouml;nnen. Dies gilt insbesondere f&uuml;r Dienstleister von NIS2-regulierten Unternehmen. Auftr&auml;ge bekommen in Zukunft nur diejenigen, die vertraglich ein angemessenes Cybersicherheitsniveau nachweisen k&ouml;nnen. Die Zielgruppe f&uuml;r Cybersicherheitspflichten ist durch NIS2 viel gr&ouml;&szlig;er als je zuvor. Tausende von Unternehmen m&uuml;ssen den gestiegenen Anforderungen ihrer Kunden umgehend gerecht werden. Wer am Markt bleiben m&ouml;chte, sollte ein gro&szlig;es Interesse daran haben, alle geforderten Sicherheitsma&szlig;nahmen zu erf&uuml;llen. Compliance k&ouml;nnte sogar zum Verkaufsargument werden, wenn man hohe Resilienz und Sicherheit bei der Vermarktung hervorhebt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-auswirkungen-auf-die-lieferkette/">NIS2 &#8211; Auswirkungen auf die Lieferkette</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NIS2: wer ist betroffen, was ist zu tun?</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Jun 2024 09:55:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=14785</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">NIS2: wer ist betroffen, was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><b><span data-contrast="auto">Nachdem es in unserem </span></b><a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wie-kam-es-zur-neuen-eu-richtlinie-und-was-aendert-sich/"><b><span data-contrast="none">ersten Blogartikel</span></b></a><b><span data-contrast="auto"> (April 2024) zur neuen EU-Richtlinie NIS2 um Grundlagen, Unterschiede zu NIS1 sowie der Lage bzgl. Gesetzgebung ging, liegen die Schwerpunkte diesmal auf folgenden Themen: Nach welchen Kriterien werden Unternehmen, die kritische Infrastruktur betreiben, kategorisiert? Welche Sanktionen sind potenziell m&ouml;glich? Welche Ma&szlig;nahmen, vor allem im Bereich <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a>, sind von den betroffenen Unternehmen umzusetzen? Im folgenden Artikel geben wir hierzu einen &Uuml;berblick.</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<h2><b><span data-contrast="auto">NIS2 Kategorisierung betroffener Unternehmen</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Mit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie m&uuml;ssen ab 2024 Unternehmen in 18 &ndash; statt bislang 9 &ndash; Industriesektoren, festgelegte Mindeststandards der Informationssicherheit umsetzen.&nbsp; Dabei gelten die folgenden zwei Hauptkriterien f&uuml;r die Betroffenheit:</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<ol>
<li><span data-contrast="auto"> Kriterium: Die Unternehmensgr&ouml;&szlig;e</span></li>
</ol>
<p><span data-contrast="auto">Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von &uuml;ber 10 Mio. Euro fallen unter den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie, wenn zus&auml;tzlich auch Kriterium 2 erf&uuml;llt ist.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<ol start="2">
<li><span data-contrast="auto"> Kriterium: Der Unternehmenssektor</span></li>
</ol>
<p><span data-contrast="auto">Ob eine Einrichtung unter die NIS 2 f&auml;llt, h&auml;ngt zudem davon ab, ob sie zu einem der 18 definierten Unternehmenssektoren geh&ouml;rt. Der Unternehmenssektor ist das zweite ausschlaggebende Kriterium, zus&auml;tzlich zu der Unternehmensgr&ouml;&szlig;e. Sind beide Kriterien erf&uuml;llt, f&auml;llt eine Einrichtung unter die NIS2-Richtlinie.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<h2><b><span data-contrast="auto">Sonderf&auml;lle bei der Kategorisierung</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Bei den Sektoren gibt es im Bereich der digitalen Infrastruktur Sonderf&auml;lle. Einige Betreiber sollen hier unabh&auml;ngig von ihrer Gr&ouml;&szlig;e reguliert werden. F&uuml;r Firmen die zum Beispiel Domain-Name-Services oder Vertrauensdienste mit qualifiziertem Signaturmanagement anbieten, welche nach der NIS2 als &auml;u&szlig;ert kritisch gelten, spielt die Unternehmensgr&ouml;&szlig;e keine Rolle. Auch kleine oder Kleinstunternehmen, die solche Dienste anbieten, gelten als besonders wichtige Einrichtungen &ndash; mit allen Pflichten, die daraus resultieren. Ein &Uuml;berblick hierzu gibt Abbildung 1.</span></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span data-ccp-props="{}"><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-14786 size-full" title="Sonderf&auml;lle-NIS2" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/06/Abbildung-1.png" alt="Sonderf&auml;lle bei Unternehmen der digitalen Infrastruktur - NIS2" width="958" height="245" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/06/Abbildung-1.png 958w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/06/Abbildung-1-300x77.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/06/Abbildung-1-768x196.png 768w" sizes="auto, (max-width: 958px) 100vw, 958px"></span></p>
<p><i><span data-contrast="auto">Abbildung 1: Sonderf&auml;lle bei Unternehmen der digitalen Infrastruktur</span></i><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<p><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<h2><b><span data-contrast="auto">NIS2 Sanktionen</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">NIS2 unterteilt in elf &bdquo;wesentliche&ldquo; (&bdquo;Essential&ldquo;) Sektoren mit hoher Kritikalit&auml;t sowie sieben &bdquo;wichtige&ldquo; (&bdquo;Important&ldquo;) Sektoren.&nbsp; Die Unterscheidung zwischen &bdquo;Essential&ldquo; und &bdquo;Important&ldquo; bestimmt auch den Umfang der staatlichen Aufsicht und die Sanktionierungsm&ouml;glichkeiten bei Missachtung und Zuwiderhandlung der NIS2-Vorgaben.&nbsp;&nbsp;</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<p><span data-contrast="auto">F&uuml;r &bdquo;wesentliche Einrichtungen&ldquo; k&ouml;nnen Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen, wobei der h&ouml;here Betrag ma&szlig;geblich ist. Bei &bdquo;wichtigen Einrichtungen&ldquo; belaufen sich Bu&szlig;gelder auf bis zu sieben Millionen Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, ebenfalls basierend auf dem h&ouml;heren Betrag&#8203;.&nbsp;</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<p><span data-contrast="auto">Es wird zwischen fahrl&auml;ssigem und vors&auml;tzlichem Verschulden unterschieden, ohne eine Differenzierung zwischen &bdquo;wesentlichen&ldquo; (&bdquo;Eessential&ldquo;) bzw. &bdquo;wichtigen&ldquo; (&bdquo;important&ldquo;) Sektoren&#8203;. Schon Fahrl&auml;ssigkeit kann dann zum Beispiel zu einem pers&ouml;nlichen Haften des Gesch&auml;ftsf&uuml;hrers f&uuml;hren.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<h2><b><span data-contrast="auto">Von NIS2 ausgenommene Unternehmen</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Ein Unternehmen, das eigentlich betroffen sein m&uuml;sste, kann auch g&auml;nzlich von der NIS2 ausgenommen sein. Die NIS2-Richtlinie gilt nicht f&uuml;r Einrichtungen in den Bereichen Verteidigung oder nationale Sicherheit, &ouml;ffentliche Sicherheit sowie Strafverfolgung. Auch Justiz und Parlamente sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.&nbsp;</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<p><span data-contrast="auto">Um mehrfache Regulierung zu vermeiden, gibt es bei der NIS2 Richtlinie eine Ausnahme f&uuml;r Einrichtungen, die durch andere EU-Richtlinien entsprechende Anforderungen an die IT-Sicherheit erf&uuml;llen m&uuml;ssen. Beispielsweise m&uuml;ssen Finanzeinrichtungen, die </span><a href="https://www.amendos.de/compliance/eu-verordnung-dora-inhalte-und-umsetzungstipps/"><span data-contrast="none">DORA</span></a><span data-contrast="auto"> unterliegen, den Nachweis ihrer Informationssicherheit und die Meldung von Vorf&auml;llen nur im Rahmen von DORA erbringen. Sie erf&uuml;llen damit bereits die entsprechenden Anforderungen.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<h2><b><span data-contrast="auto">Sicherzustellende Ma&szlig;nahmen</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Welche Ma&szlig;nahmen sind nun von den betroffenen Unternehmen umzusetzen? Die NIS2-Richtlinie verlangt von ihnen die Umsetzung einer Reihe von Compliance-Ma&szlig;nahmen. Die folgenden zehn Detailanforderungen f&uuml;r das <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a> stammen 1:1 aus dem </span><a href="https://www.nis-2-directive.com/NIS_2_Directive_Article_21.html"><span data-contrast="none">Artikel 21</span></a><span data-contrast="auto"> der NIS2. Sie sind entscheidend f&uuml;r eine vollst&auml;ndige Einhaltung der Richtlinie:</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<ul>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">etablierte Konzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und die Sicherheit f&uuml;r Informationssysteme,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Konzepte f&uuml;r die Bew&auml;ltigung von Sicherheitsvorf&auml;llen,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Konzepte f&uuml;r die Aufrechterhaltung des Betriebs, wie etwa Backup-Management und Wiederherstellung nach einem Notfall (Desaster Recovery) sowie das entsprechende Krisenmanagement,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Nachweise zur Sicherheit der Lieferkette einschlie&szlig;lich sicherheitsbezogener Aspekte der Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und ihren unmittelbaren Anbietern oder Diensteanbietern,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Sicherheitsma&szlig;nahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen, einschlie&szlig;lich Management und Offenlegung von Schwachstellen,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a>ma&szlig;nahmen im Bereich der Cybersicherheit,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">grundlegende Verfahren im Bereich der Cyberhygiene und Schulungen der Mitarbeitenden im Bereich der Cybersicherheit,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Konzepte und Verfahren f&uuml;r den Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschl&uuml;sselung,</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Sicherheit des Personals, Konzepte f&uuml;r die Zugriffskontrolle und das Management von Anlagen (z.B. Rechenzentren),</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
<li data-leveltext="-" data-font="Arial" data-listid="1" data-list-defn-props='{"335551671":2,"335552541":1,"335559685":720,"335559991":360,"469769226":"Arial","469769242":[8226],"469777803":"left","469777804":"-","469777815":"hybridMultilevel"}' aria-setsize="-1" data-aria-posinset="2" data-aria-level="1"><span data-contrast="auto">Verwendung von L&ouml;sungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung, gesicherte Sprach-, Video- und Textkommunikation sowie gegebenenfalls gesicherte Notfallkommunikationssysteme innerhalb der eigenen Einrichtung.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></li>
</ul>
<h2><b><span data-contrast="auto">Checkliste zur Umsetzung erforderlicher Ma&szlig;nahmen</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Doch wie lassen sich diese Anforderungen konsequent umsetzen? Wir empfehlen die Erstellung einer Checkliste. Aus unserer Sicht sollten folgende Empfehlungen in dieser Checkliste ber&uuml;cksichtigt sein:</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<ol>
<li><span data-contrast="auto"> Risikobewertung und -management: </span><br>
<span data-contrast="auto">Zun&auml;chst sollte mit einer umfassenden Bewertung der aktuellen Sicherheitsrisiken begonnen werden. Dabei werden Schwachstellen in der IT-Infrastruktur identifiziert und anschlie&szlig;end Pl&auml;ne entwickelt, diese zu beheben.</span></li>
<li><span data-contrast="auto"> Implementierung von Sicherheitsma&szlig;nahmen: </span><br>
<span data-contrast="auto">Es muss sichergestellt sein, dass die Sicherheitsma&szlig;nahmen den Anforderungen von NIS2 entsprechen. Dazu geh&ouml;ren fortgeschrittene Technologien zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen, regelm&auml;&szlig;ige Updates und Patches, sowie effektive Zugriffskontrollen.</span></li>
<li><span data-contrast="auto"> Schulung der Mitarbeiter: </span><br>
<span data-contrast="auto">Ein wesentlicher Bestandteil der Compliance ist die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeitenden. Es ist sicherzustellen, dass sie die Bedeutung von IT-Sicherheit verstehen und wissen, wie sie auf Sicherheitsvorf&auml;lle reagieren sollen.</span></li>
<li><span data-contrast="auto"> Incident Reporting System und SIEM: </span><br>
<span data-contrast="auto">effektive Systeme zu Erkennung bzw. Meldung von Sicherheitsvorf&auml;llen sind zu implementieren. Dies sollte es erm&ouml;glichen, Vorf&auml;lle schnell und effizient zu erkennen, erfassen sowie zu melden.</span></li>
<li><span data-contrast="auto"> Dokumentation und Compliance-&Uuml;berpr&uuml;fung: </span><br>
<span data-contrast="auto">Sicherheitsprozesse und Compliance-Ma&szlig;nahmen m&uuml;ssen sorgf&auml;ltig dokumentiert werden. Regelm&auml;&szlig;ige interne Audits k&ouml;nnen dabei helfen, die Einhaltung der NIS2-Richtlinie zu &uuml;berpr&uuml;fen und zu gew&auml;hrleisten.</span></li>
<li><span data-contrast="auto"> Kooperation und Informationsaustausch: </span><br>
<span data-contrast="auto">Es sollten M&ouml;glichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen von NIS2 betroffenen Unternehmen und mit Beh&ouml;rden genutzt werden, um Best Practices auszutauschen und die eigene Sicherheitsstrategie kontinuierlich zu verbessern.</span></li>
</ol>
<h2><b><span data-contrast="auto">Fazit</span></b><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></h2>
<p><span data-contrast="auto">Die NIS2-Richtlinie stellt einen bedeutenden Fortschritt f&uuml;r die europ&auml;ische IT-Sicherheit dar. Der Anwendungsbereich wurde durch die Erweiterung der betroffenen Sektoren ausgeweitet. Der Fokus liegt auf strengeren Sicherheitsanforderungen sowie auf Transparenz und Kooperation.&nbsp;</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>
<p><span data-contrast="auto">F&uuml;r Unternehmen hei&szlig;t es nun, rechtzeitig zu &uuml;berpr&uuml;fen, ob sie von NIS2 betroffen sind. Sollte dies der Fall sein, m&uuml;ssen sie ihre Sicherheitsstrategien &uuml;berpr&uuml;fen und entsprechend an die neuen Anforderungen anpassen. Dies beinhaltet eine umfassende Risikobewertung, die Implementierung st&auml;rkerer Sicherheitsma&szlig;nahmen, die Schulung von Mitarbeitern, die Etablierung effektiver Incident-Reporting-Systeme sowie eine saubere Dokumentation aller ergriffenen Ma&szlig;nahmen.</span><span data-ccp-props="{}">&nbsp;</span></p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wer-ist-betroffen-was-ist-zu-tun/">NIS2: wer ist betroffen, was ist zu tun?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NIS2: wie kam es zur neuen EU-Richtlinie und was ändert sich?</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/nis2-wie-kam-es-zur-neuen-eu-richtlinie-und-was-aendert-sich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Apr 2024 08:30:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=14629</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wie-kam-es-zur-neuen-eu-richtlinie-und-was-aendert-sich/">NIS2: wie kam es zur neuen EU-Richtlinie und was ändert sich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Die neue EU-Richtlinie NIS2 muss bis zum 17. Oktober 2024 in die deutsche Gesetzgebung eingebunden werden. NIS2 steht dabei f&uuml;r &bdquo;<a href="https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/policies/nis2-directive">Network and Information Security &ndash; Version 2</a>&ldquo;. Seit Januar 2023 ist die Richtlinie in der EU in Kraft. Sie soll sicherstellen, dass als kritisch eingestufte Einrichtungen die Bev&ouml;lkerung in den Mitgliedsstaaten mit lebenswichtigen G&uuml;tern und Diensten versorgen k&ouml;nnen. Doch wie ist es zur zweiten Version von NIS gekommen und was sind die Unterschiede zu NIS1? Dies und Weiteres werden wir in einer Serie von Blogartikeln n&auml;her betrachten. Im ersten Artikel gehen wird wir auf die Entstehung und die Neuerungen von NIS2 ein.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Historie NIS1 und KRITIS</strong></h2>
<p>Die Europ&auml;ischen Union f&uuml;hrte 2016 die erste Cybersecurity-Richtlinie ein. Heute ist diese Richtlinie als NIS1 bekannt. Diese Richtlinie wurde vor dem Hintergrund einer sich versch&auml;rfenden Bedrohungslage und steigender Anforderungen an die IT-Sicherheit in Europa entwickelt. Damit versuchte die EU, f&uuml;r die Gesellschaft bedeutende Branchen und Dienstleistungen in den Mitgliedsl&auml;ndern vor IT-Angriffen zu sch&uuml;tzen.</p>
<p>Die NIS1 enth&auml;lt verbindliche Vorgaben zum Schutz der Systeme von Unternehmen, die als Betreiber &bdquo;Kritischer Infrastrukturen&ldquo; (KRITIS) t&auml;tig sind. Diese KRITIS-Unternehmen spielen eine entscheidende Rolle in der Gesellschaft, da sie Dienstleistungen in wichtigen Bereichen wie Energieversorgung, Gesundheit und Transport erbringen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Entstehung NIS2</strong></h2>
<p>Durch die fortschreitende Digitalisierung steigt auch die Bedrohungslage stetig an. Ein h&ouml;herer Schutzbedarf f&uuml;r eine angemessene Eind&auml;mmung der aktuellen Risiken bei KRITIS-Unternehmen ist erforderlich. Daher wurde von der EU beschlossen, die NIS1-Richtlinie zu &uuml;berarbeiten. Nach langen Abw&auml;gungen und Diskussionen entstand im Ergebnis NIS2. Nach der Zustimmung vom EU-Parlament sowie des europ&auml;ischen Rats wurde NIS2 am 14. Dezember 2022 als aktualisierte Version verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten am 16. Januar 2023 haben die EU-Mitgliedstaaten 21 Monate Zeit, die neuen Regelungen jeweils in nationales Recht umzusetzen. Entsprechend sollten sich betroffene Unternehmen schon jetzt mit den Voraussetzungen der NIS2 Richtlinie auseinandersetzen, um rechtzeitig erforderliche Ma&szlig;nahmen planen und umsetzen zu k&ouml;nnen.</p>
<p><em><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-14668 aligncenter" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1-300x86.png" alt="" width="820" height="235" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1-300x86.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1-1024x294.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1-768x220.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1-1536x441.png 1536w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS2-1.png 1920w" sizes="auto, (max-width: 820px) 100vw, 820px"></em></p>
<p style="text-align: center;"><em>Abbildung 1: Zeitstrahl der Entstehung von NIS2</em></p>
<p>Zeitgleich mit NIS2 trat auch die sogenannte CER-Richtlinie &ndash; &bdquo;Critical Entities Resilience Directive&ldquo; &ndash; in Kraft. Dabei reguliert CER f&uuml;r KRITIS-Unternehmen den physischen Schutz vor Sabotage und anderen Angriffen, etwa bei Zutrittsrichtlinien zu Rechenzentren. Die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnik ist dagegen Gegenstand von NIS2. Auf CER wird in diesem und den folgenden NIS2 Artikeln nicht im Detail eingegangen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Stand der deutschen Gesetzgebung</strong></h2>
<p>Die Entw&uuml;rfe f&uuml;r das bereits bestehende KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) zur CER-Umsetzung und das etwas sperrig betitelte NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsst&auml;rkungsgesetz (NIS2UmsuCG) befinden sich aktuell in unterschiedlichen Stadien des Gesetzgebungsverfahrens.</p>
<p>W&auml;hrend bei der Umsetzung des KRITIS-Dachgesetzes neben der Ressortabstimmung bereits die L&auml;nder- und Verb&auml;ndeanh&ouml;rungen f&uuml;r den zweiten Referentenentwurf abgeschlossen sind, gibt es beim NIS2 kaum Fortschritte. Ein erster Referentenentwurf kursierte inoffiziell bereits im Sommer 2023. Das federf&uuml;hrende Bundesministerium des Innern und f&uuml;r Heimat (BMI) ver&ouml;ffentlichte jedoch noch keine offizielle Version. Der Zeitplan wird nun immer enger. Ein konkreter Gesetzentwurf muss zun&auml;chst durch das Kabinett und anschlie&szlig;end durch das Parlament. Durch dieses aufw&auml;ndige Verfahren kann eine Frist&uuml;berschreitung des Startdatums von NIS2 am 18. Oktober 2024 nicht ausgeschlossen werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Von NIS2 betroffene Branchen und Sektoren</strong></h2>
<p>Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert und umfasst jetzt insgesamt achtzehn Industriesektoren von Wasser bis Weltraum. Die bisherigen 9 Sektoren der KRITIS Verordnung gehen in den neuen Bereichen auf. NIS2 unterscheidet weiterhin zwischen Sektoren mit hoher Kritikalit&auml;t sowie sonstigen kritischen Sektoren. Die CER-Richtlinie betrifft dabei die 11 Sektoren mit hoher Kritikalit&auml;t. Ein &Uuml;berblick der betroffenen Sektoren zeigt die Tabelle in Abbildung 2.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" class="wp-image-14670 aligncenter" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-283x300.png" alt="" width="493" height="523" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-283x300.png 283w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-967x1024.png 967w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-768x813.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-1450x1536.png 1450w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22-1934x2048.png 1934w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/04/NIS22.png 2016w" sizes="auto, (max-width: 493px) 100vw, 493px"></p>
<p style="text-align: center;"><em>Abbildung 2: von NIS2 betroffene Sektoren</em></p>
<p>Dabei stellt NIS2, wie auch schon NIS1, umfassende Anforderungen an das <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a> und die Cybersicherheit.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Neue Einstufung als betroffenes Unternehmen</strong></h2>
<p>Ein weiteres Kernst&uuml;ck der Reform ist eine v&ouml;llige Neusortierung der Zielgruppe. Im bisherigen Verst&auml;ndnis kritischer Infrastrukturen war die Bestimmung ihrer Kritikalit&auml;t in der KRITIS-Verordnung (KritisVO) geregelt. Diese wird k&uuml;nftig durch das Kritis-DachG (CER) sowie NIS2UmsuCG (NIS2) ersetzt.</p>
<p>Das bisherige, dreistufige Verfahren legte bislang die Sektorenzugeh&ouml;rigkeit, bestimmte Anlagenkategorien und konkrete Schwellenwerte fest. Die &Uuml;berschreitung dieser Schwellenwerte lie&szlig; einen Betreiber zu KRITIS im Sinne der Verordnung werden. Virtueller Ma&szlig;stab dieser Schwellenwerte war bei allen Anlagen immer eine Zahl von 500&thinsp;000 Menschen, die von einem Ausfall der kritischen Infrastruktur betroffen w&auml;ren.</p>
<p>Nach langem Hin und Her hat man sich in den Verhandlungen zu den NIS2 (wie auch CER) darauf verst&auml;ndigt, die <strong>Einstufung kritischer Einrichtungen umzugestalten</strong> und europaweit k&uuml;nftig nach Unternehmensgr&ouml;&szlig;e (ab 50 Mitarbeitern aufw&auml;rts), Umsatzzahlen (10Mio&euro;/Jahr) sowie Sektor-Zugeh&ouml;rigkeit vorzunehmen. Diese Einstufung wird k&uuml;nftig im bereits genannten NIS2UmsuCG geregelt.</p>
<p>Durch diese &Auml;nderungen werden k&uuml;nftig nach Sch&auml;tzungen des Statistischen Bundesamts <strong>zehnmal mehr Unternehmen als bisher</strong> gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften aus den NIS2 und CER-Richtlinien verpflichtet sein. Bisherige KRITIS Unternehmen fallen automatisch und weiterhin unter die neue Richtlinie.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Neuerungen bei NIS2</strong></h2>
<p>Was sind nun die wichtigsten Unterschiede bzw. Neuerrungen bei NIS2 gegen&uuml;ber NIS1? Es gibt 4 wichtige &Auml;nderungen:</p>
<ol>
<li>Mehr als doppelt so viele Sektoren (18 statt 7) als bisher werden als kritisch eingestuft.</li>
<li>Verst&ouml;&szlig;e gegen Vorgaben der NIS2 werden nach einem jetzt einheitlichen sowie erheblich versch&auml;rften Bu&szlig;geldkatalog geahndet, der nach oben nur noch durch prozentuale Anteile vom weltweiten Jahresumsatz gedeckelt ist &ndash; &auml;hnlich wie bei der 2018 eingef&uuml;hrten <a href="https://www.amendos.de/cloud/dsgvo-bei-der-nutzung-von-cloud-services/">DSGVO</a>. Bislang konnten EU-Staaten die Strafen selbst bestimmen. In Deutschland lag die H&ouml;chststrafe bei 20Mio &euro;.</li>
<li>NIS2 f&uuml;hrt erstmals eine Gesch&auml;ftsleiterverantwortung ein. Chefs haften also k&uuml;nftig pers&ouml;nlich, wenn sie ihre Pflichten verletzen &ndash; inklusive Schadensersatzforderungen, die aus dem eigenen Verm&ouml;gen zu leisten sind.</li>
<li>Die neue Richtlinie regelt die bisher schon bestehende Meldepflicht an die Bundesnetzagentur sowie das BSI bei Sicherheitsvorf&auml;llen neu. Sie ist in Zukunft dreistufig statt einstufig: Bereits binnen 24 Stunden muss eine vorl&auml;ufige Meldung erfolgen, wenn eine kritische Dienstleistung ausf&auml;llt &ndash; auch wenn noch keine pr&auml;zise Kenntnis vorliegt, was genau passiert ist. Sp&auml;testens nach 72 Stunden erwarten die jeweiligen nationalen Aufsichtsbeh&ouml;rden (in Deutschland die Bundesnetzagentur) eine qualifizierte Meldung &uuml;ber den Vorfall und seine Bek&auml;mpfung.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Fazit</strong></h2>
<p>Durch die neue Art der Einstufung fallen deutlich mehr Unternehmen unter die KRITIS-Regulierung. F&uuml;r diese ergeben sich dadurch viele neue Aufgabenstellungen. Gerade bei kleineren Firmen kann der Aufwand f&uuml;r ein angemessenes <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/risikomanagement/" target="_self" title="Risikomanagement bezeichnet den systematischen Prozess zur Identifikation, Bewertung, Steuerung und &Uuml;berwachung von Risiken, die den Erfolg eines Unternehmens gef&auml;hrden k&ouml;nnen. Ziel ist es, potenzielle Gefahren fr&uuml;hzeitig zu erkennen, deren Auswirkungen zu minimieren und Chancen gezielt zu nutzen. Dabei umfasst Risikomanagement sowohl strategische als auch operative Risiken &ndash; von Marktentwicklungen &uuml;ber regulatorische Ver&auml;nderungen bis hin zu&hellip;" class="encyclopedia">Risikomanagement</a> schnell zu einer gro&szlig;en Herausforderung werden. Bislang schon als KRITIS eingestufte Unternehmen m&uuml;ssen ihre schon vorhandenen Konzepte pr&uuml;fen und ggf. anpassen. Welche Ma&szlig;nahmen hier genau getroffen werden sollten, wie im Detail die Einstufung als kritisches Unternehmen abl&auml;uft sowie weitere Details erfahren sie in einem der n&auml;chsten Blog-Artikel.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/nis2-wie-kam-es-zur-neuen-eu-richtlinie-und-was-aendert-sich/">NIS2: wie kam es zur neuen EU-Richtlinie und was ändert sich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der EU-Data-Act – Folgen für Cloud-Service-Provider</title>
		<link>https://www.amendos.de/governance/der-eu-data-act-folgen-fuer-cloud-service-provider/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Jan 2024 12:32:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Governance]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=14002</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am 27. November 2023 hat nach dem Europäischen Parlament nun auch der Europäische Rat den EU-Data-Act angenommen. Mit diesem sollen gesetzliche, wirtschaftliche und technische Hemmnisse für die Datenökonomie reduziert werden. Der Zugang zu und die Weitergabe von automatisch generierten Daten, die bei der Nutzung verschiedenster vernetzter Produkte sowie diesbezüglicher Dienstleistungen (Internet of Things, IoT) entstehen,&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/governance/der-eu-data-act-folgen-fuer-cloud-service-provider/">Der EU-Data-Act – Folgen für Cloud-Service-Provider</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="font-weight: 400;"><strong>Am 27. November 2023 hat nach dem Europ&auml;ischen Parlament nun auch der Europ&auml;ische Rat den EU-Data-Act angenommen. Mit diesem sollen gesetzliche, wirtschaftliche und technische Hemmnisse f&uuml;r die Daten&ouml;konomie reduziert werden. Der Zugang zu und die Weitergabe von automatisch generierten Daten, die bei der Nutzung verschiedenster vernetzter Produkte sowie diesbez&uuml;glicher Dienstleistungen (Internet of Things, IoT) entstehen, sollen vereinfacht werden. Solche Produkte sind zum Beispiel Fitness-Tracker oder aber Produkte wie Apple-CarPlay. Weiterhin soll durch diese Regelung ein Wechsel des Cloud-Service-Anbieters deutlich vereinfacht werden. Wesentliche Inhalte des EU-Data-Acts, insbesondere die Bedeutung f&uuml;r die Nutzung von <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/cloud-services-definition/" target="_self" title="Cloud-Services sind IT-Services, die von einem Dienstleister, dem sogenannten Cloud-Provider gehostet und &uuml;ber ein Netzwerk Kunden bzw. Anwendern zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Diese Services beinhalten die Bereitstellung von Infrastrukturen, z.B. Server, Storage (Infrastructure as a Service bzw. IaaS), Plattformen, d.h. Applikationsentwicklungsumgebungen (Platform as a Service bzw. PaaS) oder Software (Software as a Service bzw. SaaS).&hellip;" class="encyclopedia">Cloud-Services</a> sowie die Geschichte der Entstehung werden in diesem Blog-Artikel betrachtet.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="font-weight: 400;"><strong>Geschichte der Entstehung</strong></h2>
<p style="font-weight: 400;">Der erste <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52022PC0068" target="_blank" rel="noopener">Entwurf des Data-Acts</a> der EU-Kommission stammt vom 23. Februar 2022. Es handelt sich hierbei um ein umfangreiches Regelwerk f&uuml;r den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten. Laut der EU-Kommission bleibt ein Gro&szlig;teil der maschinengenerierten/industriellen Daten &ndash; bis zu 80 % &ndash; derzeit ungenutzt. Der Data-Act will diesen Datenschatz heben und dabei die rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Hindernisse f&uuml;r die Nutzung beseitigen und zugleich die mit Daten verbundene Wertsch&ouml;pfung verbessern.</p>
<p style="font-weight: 400;">Nach vielen Lesungen und &Auml;nderungen hat das europ&auml;ische Parlament der Verordnung am 09. November 2023 zugestimmt. Nach anschlie&szlig;ender Annahme des europ&auml;ischen Rates am 27. November 2023 ist der EU-Data-Act am 11. Januar 2024 in Kraft getreten. Es folgt nun eine &Uuml;bergangsfrist von 20 Monaten, bevor der Data-Act ab 11. September 2025 anwendbar ist. Er gilt dann f&uuml;r alle Unternehmen, die entsprechende Produkte in der EU anbieten. Weitere Pflichten, wie etwa die Einhaltung des Grundsatzes auf das sogenannte &ldquo;Access by Design&rdquo; also den Zugriff von staatlichen Justiz- und Ermittlungsbeh&ouml;rden bei Bedarf, werden erst nach weiteren zw&ouml;lf Monaten anwendbar, also voraussichtlich im September 2026.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="font-weight: 400; text-align: center;"><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-14011 size-large" title="Eu-Data-Act-Zeitstrahl" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-1024x304.png" alt="Der EU-Data-Act wurde von der ersten Entwurfsphase am 23. Februar 2022 bis zur Durchf&uuml;hrung am 11. Januar 2024 entwickelt. Dieser Zeitraum umfasst die &Uuml;bergangsfrist bis zur vollst&auml;ndigen Anwendbarkeit am 11. September 2026." width="1024" height="304" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-1024x304.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-300x89.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-768x228.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-1536x456.png 1536w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2024/01/EU-Data-act-2048x609.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 1024px) 100vw, 1024px"></p>
<p style="font-weight: 400; text-align: center;"><em>Abbildung 1: Zeitverlauf der Entstehung</em></p>
<h2></h2>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="font-weight: 400;"><strong>&Uuml;berblick &ndash; EU-Data-Act<br>
</strong></h2>
<p style="font-weight: 400;">Doch was beinhaltet dieser Data-Act eigentlich alles an Neuerungen?</p>
<ul>
<li>Der EU-Data-Act soll den Umgang mit Daten aus den Bereichen IoT, Industrial Internet of Things (IIoT) und Connected Cars. regulieren. Er ber&uuml;hrt auch den Einsatz von virtuellen, zuk&uuml;nftig wohl KI-basierten Assistenten, von deren zunehmender Bedeutung er ausgeht.</li>
<li>Er soll die Beziehung zwischen Dateninhabern und Nutzern regeln. Nutzer erzeugen Daten, die bei Dateninhabern verbleiben. Der Data-Act soll die Nutzer erm&auml;chtigen, ihre erzeugten Daten einzufordern &ndash; und gegebenenfalls auch damit zu handeln.</li>
<li>Der Wechsel zwischen Cloud-Service-Anbietern soll stark erleichtert werden. Gem&auml;&szlig; dem EU-Data-Act ist es nicht mehr zul&auml;ssig, einen Umstieg zu behindern.</li>
</ul>
<h2>Wesentliche Inhaltsaspekte</h2>
<p style="font-weight: 400;">Gerade dem Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdienstleistungen ist das Kapitel 4 im EU-Data-Act gewidmet. Gemeint ist hier das sogenannte &ldquo;Cloud Switching&rdquo;. Dem zufolge darf ein Cloud-Service-Anbieter einem Kunden bei einem anstehenden Wechsel zum Beispiel keine technischen, vertraglichen und organisatorischen Hindernisse in den Weg stellen. Konkret betrifft das unter anderem die K&uuml;ndigung der Dienste, den Abschluss eines neuen Vertrags mit einem Wettbewerber und die Portierung von Daten auf einen Wettbewerber oder eine eigene On-Premise-Infrastruktur mit dem Ziel, gleichartige Leistungen bei einem Wettbewerber zu beziehen oder Dienstleistungen aufzuspalten &ndash; auch &ldquo;Unbundling&rdquo; genannt.</p>
<p style="font-weight: 400;">In Kapitel 4, Artikel 25 enth&auml;lt der Data-Act Vorgaben zu vertraglichen Vereinbarungen &uuml;ber Datenverarbeitungsdienstleistungen, wie sie <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/cloud-services-definition/" target="_self" title="Cloud-Services sind IT-Services, die von einem Dienstleister, dem sogenannten Cloud-Provider gehostet und &uuml;ber ein Netzwerk Kunden bzw. Anwendern zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Diese Services beinhalten die Bereitstellung von Infrastrukturen, z.B. Server, Storage (Infrastructure as a Service bzw. IaaS), Plattformen, d.h. Applikationsentwicklungsumgebungen (Platform as a Service bzw. PaaS) oder Software (Software as a Service bzw. SaaS).&hellip;" class="encyclopedia">Cloud-Services</a> darstellen. Hinzu kommen Informationspflichten &uuml;ber die Methoden und Formate f&uuml;r den Dienstleisterwechsel Dies schlie&szlig;t unter anderem Informationen &uuml;ber etwaige Einschr&auml;nkungen und technische Limitierungen mit ein. Die Dienstleister sind verpflichtet, ein stets aktuelles Onlineregister vorzuhalten, das &uuml;ber Datenstrukturen und -formate sowie relevante Standards und Spezifikationen f&uuml;r eine Interoperabilit&auml;t Auskunft gibt.</p>
<p style="font-weight: 400;">In Kapitel 8, Artikel 33 stellt der Data-Act umfassende Regeln zur Interoperabilit&auml;t von Daten, Mechanismen und Diensten f&uuml;r die Datenweitergabe sowie der Nutzung in gemeinsamen europ&auml;ischen Datenr&auml;umen auf. Mit Datenr&auml;umen sind beispielsweise Cloud-Umgebungen wie AWS, Azure oder die Google Cloud gemeint. Die EU-Kommission darf Durchf&uuml;hrungsbestimmungen erlassen und Standardsetzungsorganisationen (z.B.: ISO, DIN) auffordern, einheitliche Standards in diesem Bereich festzulegen, um diese Interoperabilit&auml;t zu erreichen. Diese m&uuml;ssen die Anbieter dann entsprechend umsetzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="font-weight: 400;"><strong>Kontrolle der Vorgabenumsetzung</strong></h2>
<p style="font-weight: 400;">Wie in vergleichbaren EU-Verordnungen &uuml;blich, macht die EU im Data-Act entsprechende Vorgaben zur Umsetzung und Durchsetzung dieser Regeln. Demnach sollen die einzelnen EU-Staaten Beh&ouml;rden benennen, denen die Aufgabe der Durchsetzung des Data-Act zukommt. F&uuml;r Deutschland d&uuml;rfte das entweder das Innenministerium oder das diesem unterstellte BSI werden. Festgelegt ist dies aber noch nicht. Diese Beh&ouml;rden sollen Beschwerden wegen Verletzungen des EU-Data-Act insbesondere im Bereich des Schutzes von Gesch&auml;ftsgeheimnissen nachgehen und allgemein die Anwendung des Data- Act &uuml;berwachen. Zus&auml;tzlich sollen sie technologische und wirtschaftliche Entwicklungen im Bereich der Datenbereitstellung beobachten. M&ouml;gliche Konsequenzen w&auml;re eine Anpassung von Regulierungen. Ein Beispiel hierf&uuml;r w&auml;re ein neues Produkt auf dem Markt, welches bislang unbekannte M&ouml;glichkeiten der Datensammlung und Verarbeitung bietet, etwa im Zusammenhang mit KI. Wie die EU-weite Zusammenarbeit der Beh&ouml;rden untereinander dann aussehen soll, haben die Mitgliedsstaaten in den kommenden Monaten entsprechend auszuarbeiten.</p>
<p style="font-weight: 400;">&Auml;hnlich wie bei der <a href="https://www.amendos.de/compliance/dsgvo-missverstaendnisse-und-rechtliche-unsicherheiten/">GDPR</a> sind bei Verst&ouml;&szlig;en gegen den EU-Data-Act erhebliche Sanktionen vorgesehen. Bu&szlig;gelder k&ouml;nnen bis zu 20.000.000 Euro beziehungsweise bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen. M&ouml;gliche w&auml;re eine solche Strafe etwa bei der Verweigerung von Datenzugriffen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2 style="font-weight: 400;"><strong>Fazit &ndash; </strong><strong>EU-Data-Act</strong></h2>
<p style="font-weight: 400;">Der EU-Data-Act ist weltweit das erste Regelwerk dieser Art. Die Verarbeitung industrieller Daten r&uuml;ckt regulatorisch n&auml;her an die Verarbeitung personenbezogener Daten (GDPR). Eine konkrete Aussage zu dem Thema &bdquo;Dateneigentum&ldquo; ist allerdings nicht getroffen worden, was von Datenschutzorganisationen auch entsprechend kritisiert wird. Weiterhin stellt der Data-Act einen wesentlichen Eingriff in die Vertragsgestaltungsfreiheit der betroffenen Akteure bei Datennutzungsvertr&auml;gen dar. Wenn die Verordnung schlussendlich gilt, wird sich zeigen, welche Folgen das haben wird. Betroffene Service- bzw. Produktanbieter sollten sp&auml;testens jetzt mit der Umsetzung der Vorgaben des Data-Acts beginnen, denn es steht fest, dass der Data-Act zahlreiche Verpflichtungen f&uuml;r Digitalunternehmen mit sich bringt, die zum Teil nur in langfristigen und umfangreichen Prozessanpassungen gew&auml;hrleistet werden k&ouml;nnen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/governance/der-eu-data-act-folgen-fuer-cloud-service-provider/">Der EU-Data-Act – Folgen für Cloud-Service-Provider</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Neues Datenschutzabkommen „Data Privacy Framework“ zwischen EU und USA &#8211; Alle guten Dinge sind drei?</title>
		<link>https://www.amendos.de/compliance/data-privacy-framework-zwischen-eu-und-usa-alle-guten-dinge-sind-drei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Michael Pfitzmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Sep 2023 11:48:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Cloud]]></category>
		<category><![CDATA[Compliance]]></category>
		<category><![CDATA[Outsourcing]]></category>
		<category><![CDATA[Blog]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.amendos.de/?p=13302</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/data-privacy-framework-zwischen-eu-und-usa-alle-guten-dinge-sind-drei/">Neues Datenschutzabkommen „Data Privacy Framework“ zwischen EU und USA &#8211; Alle guten Dinge sind drei?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><strong>Seit Juli 2023 ist das Datenschutzabkommen &bdquo;Data Privacy Framework&rdquo; in Kraft. Nach Safe Harbor und EU-US-Privacy Shield nun also der dritte Versuch, ein rechtssicheres Abkommen f&uuml;r die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus der EU in die USA zu etablieren. Im folgenden Artikel kl&auml;ren wir insbesondere folgende sich ergebende Fragen hierzu: Welche Grundprinzipien sind im neuen Datenschutzabkommen festgelegt? Hat das neue Abkommen das Zeug dazu, den schon geplanten Gegenklagen zu widerstehen? Und wie kam es &uuml;berhaupt zu der Entstehung eines dritten Datenschutzabkommens zwischen der EU und den USA? </strong></p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element ">
		<div class="wpb_wrapper">
			<h2>Erstes Datenschutzabkommen: Safe Harbor</h2>
<p>Damit der Datenverkehr zwischen der Europ&auml;ischen Union (EU) und den USA im immer schneller wachsenden Internet nicht zum Erliegen kam, wurde zwischen 1998 und 2000 ein besonderes Verfahren f&uuml;r die Weitergabe von Personen-bezogenen Daten entwickelt. US-Unternehmen konnten dem sogenannten Safe Harbor Datenschutzabkommen beitreten und sich auf einer entsprechenden Liste des US-Handelsministeriums eintragen lassen. Damit verpflichteten sie sich, die sogenannten &bdquo;Safe Harbor Principles&ldquo;, also die &sbquo;Grunds&auml;tze eines sicheren Hafens&lsquo; anzuerkennen. Diese Grunds&auml;tze umfassen etwa die der Transparenz und Zweckm&auml;&szlig;igkeit der Informationsverarbeitung, der Datensicherheit sowie der Korrigierbarkeit der erfassten Informationen. Safe Harbor wurde notwendig, da die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 es grunds&auml;tzlich verbot, personenbezogene Daten aus Mitgliedstaaten der Europ&auml;ischen Union in Staaten zu &uuml;bertragen, deren Datenschutz kein dem EU-Recht vergleichbares Schutzniveau aufwies. In der Safe-Harbor-Entscheidung hatte die EU im Juli 2000 anerkannt, dass bei den Unternehmen, die sich diesem Abkommen verpflichten, ein ausreichender Schutz f&uuml;r die personenbezogenen Daten von EU-B&uuml;rgern bestand.</p>
<p>Nur ein Jahr sp&auml;ter ersch&uuml;tterten die Terroranschl&auml;ge vom 11. September die Welt, und hatten langfristig auch Auswirkungen auf das Safe-Harbor- sowie die Folge-Abkommen.</p>
<p>Durch den im Oktober 2001 verabschiedeten US-Patriot Act erhielten die US-Geheimdienste weitreichende M&ouml;glichleiten, bei jedem US-Unternehmen im Verdachtsfall ohne richterliche Beschl&uuml;sse Daten abfragen zu k&ouml;nnen. In den folgenden Jahren fand dieser Umstand keine gro&szlig;e Aufmerksamkeit. Doch mit dem Entstehen sowie dem immer mehr in den Fokus von europ&auml;ischen Datenschutzaktivisten. Der <a href="https://www.amendos.de/cloud/cloud-dienste-in-zeiten-des-nsa-skandals/?1692795672980&amp;1692908334322">NSA-Skandal von 2013</a> (Die Ver&ouml;ffentlichung von Geheimdienstdokumenten durch Edward Snowden) brachte schlie&szlig;lich das Fass zum &Uuml;berlaufen. Er brachte umfangreiche Spionageaktivit&auml;ten ans Licht.</p>
<p>Als Folge wurde Klage gegen Safe Harbor vor dem europ&auml;ischen Gerichtshof (EU-GH) eingereicht. Dieser erkl&auml;rte dann im September 2015, dass die entsprechende Regelung nichtig ist.</p>
<div id="attachment_13322" style="width: 810px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13322" class="wp-image-13322" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Globaler-Cloud-Markt-%E2%80%93-Verteilung-nach-Regionen-1024x550.png" alt="Globaler Cloud Markt &ndash; Verteilung nach Regionen" width="800" height="430" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Globaler-Cloud-Markt-&ndash;-Verteilung-nach-Regionen-1024x550.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Globaler-Cloud-Markt-&ndash;-Verteilung-nach-Regionen-300x161.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Globaler-Cloud-Markt-&ndash;-Verteilung-nach-Regionen-768x413.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Globaler-Cloud-Markt-&ndash;-Verteilung-nach-Regionen.png 1143w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px"><p id="caption-attachment-13322" class="wp-caption-text">Abbildung 1: Globaler Cloud Markt &ndash; Verteilung nach Regionen, Quelle: The Business Research Company, 2021</p></div>
<h2></h2>
<h2>Zweites Datenschutzabkommen: EU-US Privacy Shield</h2>
<p>Es musste also ein Nachfolgeabkommen her, damit die Nutzung des von amerikanischen Firmen dominierten und inzwischen weiter enorm gewachsenen Cloud-Computing-Markts f&uuml;r europ&auml;ische Unternehmen auf rechtlich sicheren F&uuml;&szlig;en steht. Nach Zugest&auml;ndnissen der US-Regierung unter Pr&auml;sident Obama, etwa einer Klagem&ouml;glichkeit f&uuml;r EU-B&uuml;rger in den USA im Fall einer Verletzung des Datenschutzes, wurde im Juli 2016 das Nachfolgeabkommen Privacy Shield von der EU-Kommission in Kraft gesetzt. Kritiker bem&auml;ngelten von Anfang an, dass es bis auf wenige Details keine Unterschiede zu Safe Harbor gibt und mahnten Unsicherheiten im Falle eines Regierungswechsels in den USA an. Dieser Wechsel trat dann 2016 tats&auml;chlich durch die Regierung Trump ein. Diese verabschiedete eine Reihe von Gesetzes&auml;nderungen, unter anderem das Non-US-B&uuml;rger von Klagem&ouml;glichkeiten in den USA wieder ausgeschlossen sind. Es wurde erneut vor dem EU-GH Klage einreicht und das Privacy Shield Abkommen im Juli 2020 f&uuml;r nichtig erkl&auml;rt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2>Drittes Datenschutzabkommen Data Privacy Framework</h2>
<p>Erneut musste also ein Nachfolge-Abkommen vereinbart werden, um den EU-Unternehmen Rechtssicherheit bei der Nutzung von US-amerikanischen <a href="https://www.amendos.de/encyclopedia/cloud-services-definition/" target="_self" title="Cloud-Services sind IT-Services, die von einem Dienstleister, dem sogenannten Cloud-Provider gehostet und &uuml;ber ein Netzwerk Kunden bzw. Anwendern zur Verf&uuml;gung gestellt werden. Diese Services beinhalten die Bereitstellung von Infrastrukturen, z.B. Server, Storage (Infrastructure as a Service bzw. IaaS), Plattformen, d.h. Applikationsentwicklungsumgebungen (Platform as a Service bzw. PaaS) oder Software (Software as a Service bzw. SaaS).&hellip;" class="encyclopedia">Cloud-Services</a> zu bieten. Um eine Einigung zu erzielen musste zun&auml;chst eine sogenannte &bdquo;Executive Order&ldquo; der neuen US-Regierung unter Biden erlassen werden, welche unter anderem die US-Geheimdienste anweist, ihre Datenzugriffe auf ein verh&auml;ltnism&auml;&szlig;iges Ma&szlig; zu beschr&auml;nken. Damit war der der Weg f&uuml;r die EU-Kommission frei, das Privacy Framework Abkommen mittels eines sogenannten Angemessenheitsbeschluss gem&auml;&szlig; Art. 45 GDPR bzw. DSGVO zu verabschieden. Dieser Beschluss wurde ab Dezember 2022 entworfen und im Juli 2023 schlie&szlig;lich verabschiedet. Das Framework ist damit in Kraft getreten.</p>
<p>Es gelten folgende Grundprinzipien:</p>
<ul>
<li>Verbindliche Schutzma&szlig;nahmen sollen den Zugriff der US-Nachrichtendienste beschr&auml;nken. Es soll sichergestellt sein, dass ein Zugriff nur dann erfolgt, wenn er notwendig und verh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig ist, um die nationale Sicherheit der USA zu gew&auml;hrleisten, ohne dass dadurch die Rechte und Freiheiten des Einzelnen unverh&auml;ltnism&auml;&szlig;ig beeintr&auml;chtigt werden.</li>
<li>Es werden Verfahren etabliert, die eine wirksame &Uuml;berwachung der neuen Standards gew&auml;hrleisten.</li>
<li>Ein neues zweistufiges Rechtsbehelf-System soll sicherstellen, dass Beschwerden von EU-B&uuml;rgern &uuml;ber den Zugriff auf Daten durch US-Nachrichtendienste untersucht und behandelt werden. F&uuml;r die gerichtliche Pr&uuml;fung wurde in den USA ein neuer und unabh&auml;ngiger &bdquo;Data Protection Review Court&ldquo; ins Leben gerufen.</li>
<li>F&uuml;r US-Unternehmen, die aus der EU &uuml;bermittelte Daten verarbeiten, gelten strenge Verpflichtungen. Dazu geh&ouml;rt insbesondere, die Einhaltung des Abkommens gegen&uuml;ber dem US-Handelsministerium anhand einer Selbstzertifizierung zu best&auml;tigen. Die Prinzipien f&uuml;r diese Selbstzertifizierung orientieren sich am europ&auml;ischen Datenschutzrecht.</li>
</ul>
<div id="attachment_13324" style="width: 810px" class="wp-caption aligncenter"><img loading="lazy" decoding="async" aria-describedby="caption-attachment-13324" class="wp-image-13324" src="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-1024x615.png" alt="Grundprinzipien des Data Privacy Framework" width="800" height="480" srcset="https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-1024x615.png 1024w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-300x180.png 300w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-768x461.png 768w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-1536x922.png 1536w, https://www.amendos.de/wp-content/uploads/2023/09/Grundprinzipien-des-Data-Privacy-Framework-2048x1230.png 2048w" sizes="auto, (max-width: 800px) 100vw, 800px"><p id="caption-attachment-13324" class="wp-caption-text">Abbildung 2: Grundprinzipien des Data Privacy Framework</p></div>
<p>F&uuml;r alle EU-Unternehmen, die US-Cloud-Dienste einsetzen und dadurch personenbezogene Daten in die USA &uuml;bermitteln, ist mit dem Inkrafttreten des EU-US Data Privacy Framework eine deutliche Erleichterung eingetreten. Es besteht n&auml;mlich jetzt wieder Rechtssicherheit. Aus wirtschaftlicher Sicht ist diese Entwicklung durchaus zu begr&uuml;&szlig;en.</p>
<p>Doch Vorsicht! Der Angemessenheitsbeschluss f&uuml;r das EU-US Data Privacy Framework kommt nur zum Tragen, wenn das US-Unternehmen, an das personenbezogene Daten &uuml;bermittelt werden sollen, &uuml;ber eine entsprechend g&uuml;ltige Zertifizierung verf&uuml;gt. Es muss also auf der <a href="https://www.dataprivacyframework.gov/s/">offiziellen Website</a> f&uuml;r das neue Datenschutzabkommen in der Liste mit den US-Unternehmen eingetragen sein, die sich nach dem neuen Mechanismus zertifiziert haben lassen und an die somit ohne weitere Voraussetzungen personenbezogene Daten &uuml;bermittelt werden d&uuml;rfen.</p>
<p>Ist das nicht der Fall, ist als Alternative weiterhin der Abschluss von <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/">Standardvertragsklauseln</a> und die Durchf&uuml;hrung eines sogenannten Transfer Impact Assessments, also eine Risikobewertung f&uuml;r Daten&uuml;bermittlungen in unsichere Drittl&auml;nder, erforderlich. Bei Standardvertragsklauseln handelt es sich um von der Europ&auml;ischen Kommission verabschiedete Vertragsmuster. Diese Muster vereinbaren europ&auml;ische Datenschutzstandards vertraglich zwischen Firmen im Europ&auml;ischen Wirtschaftsraum und Cloud-Anbietern in Drittstaaten. Angesichts der offenen Erfolgschancen des EU-US Data Privacy Frameworks empfiehlt es sich, bereits bestehende Vertragsklauseln nicht zu k&uuml;ndigen, sondern das Framework als eine Art &bdquo;doppelten Boden&ldquo; zu nutzen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Fazit &ndash; Datenschutzabkommen &bdquo;Data Privacy Framework&rdquo;</strong></h2>
<p>Grunds&auml;tzlich ist jedes Datenschutzabkommen, welches Rechtsicherheit f&uuml;r EU-Unternehmen bietet, zu begr&uuml;&szlig;en. Aus diesem Blickwinkel ist das Data Privacy Framework ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist auch hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Datenschutzaktivisten, die schon Safe Harbor und Privacy Shield zu Fall gebracht haben, haben eine entsprechende Klage gegen das Data Privacy Framework angek&uuml;ndigt. Gerade die wagen Formulierungen bez&uuml;glich des verh&auml;ltnism&auml;&szlig;igen Ma&szlig;es bei Datenzugriffen durch US-Geheimdienste sowie die insgesamt nur geringen Unterschiede zum Privacy Shield sind ihnen ein Dorn im Auge. Solange es keine &Auml;nderung des US-&Uuml;berwachungsrechts hinsichtlich das Patriot Acts gibt, steht jedes Datenschutzabkommen auf wackligen Beinen. Daher sollten EU-Unternehmen bei der Nutzung von Cloud Services von US-Anbietern weiterhin zus&auml;tzlich auf genau definierte Standardvertragsklauseln f&uuml;r die Datenverarbeitung in Nicht-EU-Rechenzentren und auf eine detaillierte Risikobewertung bei der Daten&uuml;bermittlung achten.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://www.amendos.de/compliance/data-privacy-framework-zwischen-eu-und-usa-alle-guten-dinge-sind-drei/">Neues Datenschutzabkommen „Data Privacy Framework“ zwischen EU und USA &#8211; Alle guten Dinge sind drei?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.amendos.de">amendos gmbh</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
